Wien - Für den 14. April hat der Vorstand der Austrian Airlines (AUA) die Aktionäre zusammentrommeln müssen, als er Mitte Februar erkannte, dass der Verlust 2008 samt Jänner 2009 kumulativ das halbe Grundkapital aufgefressen hat, das zu Jahresende bei 264 Mio. Euro lag. Wegen der Verlustanzeige wurde die ursprünglich für 15. Mai anberaumte Jahreshauptversammlung vorverlegt. In dieser wohl letzten Jahres-HV vor dem Notverkauf der österreichischen Fluggesellschaft an die deutsche Lufthansa rüsten einige Aktionärsgruppen zu einer Abrechnung.

Für Debatten sorgen wird nicht nur die Rekordverlustbilanz 2008 (im AUA-Konzern fielen knapp 430 Mio. Euro Nettoverlust an), sondern auch der Tagesordnungspunkt "Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2008".

"Dem Gesamtvorstand nach diesem Desaster eine ungeschränkte Entlastung zu erteilen, da muss man ja selber fast schwachköpfig sein", meinte der Investor Rupert-Heinrich Staller am Freitag. Vom Vorstand gemeint ist Alfred Ötsch. Er musste Ende Jänner blitzartig und "einvernehmlich" seinen Hut nehmen.

Abschreibungen auf alte Flugzeuge

Dass vom Verlust der AUA 2008 ein guter Teil aus Abschreibungen auf alte Flugzeuge resultiert, wird Staller in dem Aktionärstreffen ansprechen, das steht schon fest. Das will auch der Investor Hans Schmid hinterfragen. Diese Investoren fragen sich, warum die Bilanz-Abwertungen auf altes Fluggerät nicht schon vor Jahren vorgenommen wurden.

Weil laut AUA-Vorstand der Businessplan für die Gesellschaft nicht mehr werthaltig war, sei man gezwungen gewesen, die Flugzeuge auf Marktwerte abzuschreiben, hatte es bei der AUA-Bilanzpressekonferenz Mitte März geheißen. Die Flugzeugabschreibungen summierten sich im Bilanzjahr 2008 auf 238 Mio. Euro.

Staller begehrt bei der HV deshalb Auskunft über die Geschäftspläne der letzten Jahre. "Die will ich sehen". Wenn die Geschäftspläne zu optimistisch gewesen wären, wären demnach auch die Bilanzen der vergangenen Jahre zu optimistisch gewesen, folgert der Sprecher kritischer Kleinaktionäre.

Rechtliche Schritte

Staller und andere Kleinanleger behalten sich für die Hauptversammlung rechtliche Schritte vor. Vorerst lässt er sich aber nicht näher in die Karten schauen. "Ich werde viele Fragen stellen, wie eine eifersüchtige Frau alles wissen wollen, um einschätzen zu können, wie sehr der Aufsichtsrat versagt hat in den letzten Jahren. Das geht nicht nur die ÖIAG was an, sondern alle Aktionäre".

Die 54. (ordentliche) Hauptversammlung der AUA findet am Dienstag, dem 14. April um 10 Uhr im Austria Center Vienna statt.

Das Grundkapital der AUA ist in 88,134.724 Inhaberaktien zerlegt. Weil der Gesellschaft selber aus eigenen Aktien keine Stimmrechte zustehen, können insgesamt 85,095.022 Stimmrechte ausgeübt werden.

Halbes Grundkapital aufgezehrt

Hat ein Verlust das halbe Grundkapital aufgezehrt, muss die Gesellschaftsspitze üblicherweise zeitgerecht gegensteuern, also Kapital nachschießen. Weil nicht mehr die Bilanz 2008 betroffen war, musste nicht mehr die Noch-Hauptaktionärin ÖIAG - also der Staat - ran, sondern das Kapital wird plangemäß von der Lufthansa fließen, sobald der Deal durch ist.

Ende Februar hat der Nationalrat den beim Verkauf an die deutsche Lufthansa fälligen 500 Millionen-Zuschuss der Republik für die AUA abgesegnet. Das Geld muss nach dem Verkauf in eine AUA-Kapitalerhöhung fließen. "Zeitnah vor dem Closing" muss bei der AUA deshalb eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden. In dieser Sonder-HV muss der nötige Kapitalrahmen (genehmigtes Kapital im größtmöglichen gesetzlichen Ausmaß) eingeräumt werden. Auch der Austausch der AUA-Aufsichtsräte wird dort dann an der Tagesordnung stehen. (APA)