Salzburg/Wien - Der Wiener Rechtsanwalt Gerhard Podovsonik hat am Montag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und am Landesgericht Salzburg einen Wiederaufnahmeantrag des Kaprun-Strafverfahrens eingebracht. Derzeit werde noch geprüft, ob auch der Verdacht der Tatbestandselemente "einer strafrechtlich relevanten kriminellen Vereinigung vorliegen könnte", so Podovsonik.

Wobei laut Podovsonik, der Opfer und deren Angehörige sowie Überlebende der Kaprunkatastrophe vertritt, auch noch angeregt werde, hier entsprechende Ermittlungen wegen der vorliegenden Verdachtsmomente einzuleiten. Die von den beiden deutschen Sachverständigen Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner "stichhaltig unterlegten gutachterlichen Stellungnahmen" ließen die Vermutung naheliegen, "dass es sich um einen groß angelegten vorsätzlichen Betrug (Beweismanipulation, -fingierung und -vernichtung) mit Sabotage und auch Korruption gehandelt hat", begründet der Advokat seine Wiederaufnahmeanträge.

Aufgrund der nunmehr vorliegenden neuen Beweise von der WTW Serivces Ltd. (ein Unternehmen von Keim und Schrettenbrunner, Anm.) müssten umgehend rechtliche Schritte eingeleitet werden, da der geschlossene Generalvergleich der Vermittlungskommission (Entschädigung aller Betroffenen von 13,9 Mio. Euro - zehn Mio. davon bekommen die Anwälte - mit weltweitem Rechtsfrieden) unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen sei und "somit von allem Anfang an unwirksam ist", so der Opfer-Anwalt. Podovsonik hat sich am Montag außerdem im Namen seiner Mandaten beim Strafverfahren wegen des Verdachtes der Korruption und der vorsätzlichen Strafvereitelung bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien als Privatbeteiligter angeschlossen. Bei der Katastrophe am 11. November 2000 kamen 155 Menschen ums Leben. (APA)