Berlin - Der frühere Teamchef der deutschen Fußball-Nationalmannschaft Jürgen Klinsmann soll im Prozess gegen NPD-Chef Udo Voigt als Zeuge aussagen. Das beantragte der Anwalt des wegen Volksverhetzung angeklagten Voigt am Dienstag vor dem Kammergericht Berlin. Dort wurde der Prozess gegen Voigt und zwei weitere Funktionäre der rechtsextremistischen Partei fortgesetzt. Ein Urteil wird frühestens am 24. April erwartet.

Voigt und seinen beiden Mitangeklagten wird vorgeworfen, den dunkelhäutigen Ex-Nationalspieler Patrick Owomoyela 2006 mittels der Darstellung in einem "WM-Planer" diskriminiert haben. Die NDP-Seite beantragte zudem, den Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, als Zeugen zu laden. Über die Anträge muss noch entschieden werden.

Die NPD-Seite will mit den Zeugenaussagen ihre Meinung untermauern, dass es sich bei der Darstellung in dem "WM-Planer" nicht um Owomoyela handelt, dessen Gesicht auf der Fotomontage nicht zu sehen ist. Abgebildet sei vielmehr ein Spieler mit "weiß pigmentierter Haut". Bayern-Coach Klinsmann könne unter anderem Aussagen zum Aussehen Owomoyelas machen, hieß es.

NPD will graphologisches Gutachten

Für die Staatsanwaltschaft hingegen ist die Sache eindeutig: Das Trikot des abgebildeten Spielers trage die Nummer 25, diese sei Owomoyela in der Nationalelf fest zugeordnet gewesen. Dies bestreitet die NPD. Ihre Anwälte beantragten die Hinzuziehung von Hochschullehrern für Grammatik und Mathematik sowie ein graphologisches Gutachten.

Wie schon beim ersten Prozesstag wurde Richterin Monika Pelcz von NPD-Seite erneut wegen Befangenheit abgelehnt. Über den Befangenheitsantrag wird später entschieden. Entgegen der ursprünglichen Planung zieht sich der Prozess noch in die Länge. Es wurden Verhandlungstermine für den 16. und 24. April angesetzt.

"Würdige Vertretung Deutschlands"

Bei der Fortsetzung des Prozesses sagten Beamte des Staatsschutzes als Zeugen aus. Dabei standen die Durchsuchungen der NPD-Zentrale im Berliner Bezirk Köpenick vor drei Jahren im Mittelpunkt.

Damals waren in einer ersten Aktion von der NPD veröffentlichte Flyer mit dem Schriftzug "Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONALmannschaft!" beschlagnahmt worden. Eine Durchsuchung gab es außerdem wegen des Vorwurfs, die NPD habe nach der Veröffentlichung des "WM-Planers" einen neuen "Planer" erstellt, in dem unter entsprechender Illustrierung die "Überfremdung" der Nationalmannschaft angeprangert wurde. Eine "würdige Vertretung Deutschlands" durch Nationalspieler nicht weißer Hautfarbe sei nicht möglich, hieß es.

Neben Voigt sind NPD-Rechtsabteilungsleiter Frank Schwerdt und Pressesprecher Klaus Beier angeklagt. Schwerdt sei Inhaber der NPD-Internetdomain, Beier verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes, erklärte ein Zeuge des Staatsschutzes. Die drei Angeklagten haben bisher keine Angaben zur Sache gemacht und ihre Anwälte für sich sprechen lassen.

Die NPD (Nationaldemokratischen Partei Deutschlands) ist eine rechtsextreme Partei, deren Programm und Vokabular sich stark an den Nationalsozialismus anlehnt. Bei dem von der Öffentlichkeit strikt abgeschirmten NPD-Bundesvorstand am vergangenen Wochenende wurde mehreren Medienberichten zufolge auch der gebürtige Kärntner Andreas Thierry in den Bundesvorstand der Partei gewählt. Das deutsche Wochenmagazin "Die Zeit" titelte daraufhin: "Hitleristen gewinnen im NPD-Richtungsstreit". Thierry wurde unter anderem als früherer Paintball-Partner von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache geoutet und wird vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands als "Neonazi" eingestuft.

Die NPD wird vom deutschen Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst) beobachtet, was einer der Gründe dafür ist, dass sie bisher nicht verboten werden konnte. Die Verfassungsrichter lehnten im Jahr 2003 einen Verbotsantrag ab, weil der Verfassungsschutz Verbindungsleute in die NPD eingeschleust hatte. Dank ihrer Stimmengewinne bei mehreren Landtagswahlen erhält die NPD auch staatliche Parteienfinanzierung. Derzeit befindet sich die Partei aber am Rande des Bankrotts, weil sie wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts einen großen Teil der Subventionen wieder zurückzahlen muss. (APA/AP)