Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Fernsehberichterstattung aus Gerichtssälen gestärkt, wenn über Fälle von öffentlicher Bedeutung verhandelt wird. Ein von Gerichtsvorsitzenden verhängtes Filmverbot selbst in Pausen und nach einer Verhandlung verstoße gegen "die Befriedigung eines Informationsinteresses der Öffentlichkeit", heißt es in der am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Eilentscheidung der Höchstrichter.

Im konkreten Fall hatte der Sender Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) geklagt, weil ihm das Berliner Landgericht im sogenannten Koma-Sauf-Prozess die Bildberichterstattung über einen angeklagten Gastwirt und dessen Verteidiger faktisch untersagt hatte.

Der Prozess um eine Trinkwette, bei der im Februar 2007 ein 16-jähriger Gymnasiast nach dem Konsum von 45 Tequila-Schnäpsen gestorben war, ist aus Sicht der Verfassungshüter ein Verfahren von "gesteigertem Informationsinteresse" der Öffentlichkeit auch am Angeklagten. Den Medien müsse deshalb ermöglicht werden, zunächst alle Verfahrensbeteiligten zu filmen oder zu fotografieren. Dass die Bilder vor einer Veröffentlichung anonymisiert werden müssen, ändere daran nichts. (APA/AFP)