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David Caruso dürfte das Lachen vergangen sein.
Die mutmaßliche Tiroler Stalkerin von Serienstar David Caruso ist am Dienstag wegen gefährlicher Drohung zu einer unbedingten Haftstrafe von sieben Monaten sowie zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Eine psychiatrische Sachverständige diagnostizierte der Angeklagten eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung", die weitere Straftaten befürchten lasse. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, die Angeklagte erbat sich Bedenkzeit.
Seelische Abartigkeit
Bei der Frau liege eine seelische Abartigkeit schweren Grades mit stark narzisstischen und dissozialen Merkmalen vor, schilderte die psychiatrische Sachverständige, Karin Treichl. Mit ihrer Umgebung sei sie teilweise "manipulativ umgegangen und habe einen parasitären Lebensstil" gepflegt. Außerdem bagatellisiere sie ihre Taten und die Vorfälle in der Vergangenheit. "Nach wie vor ist zu befürchten, dass sie weitere Straftaten insbesondere das Delikt der gefährlichen Drohung begeht", erklärte Treichl. Jeder, über den sie Informationen erhält - sei es aus ihrem Umfeld oder aus den Medien -, könnte ein potenzielles Opfer sein.
"Sie haben Caruso in einem Brief mit dem Tod bedroht und ihn dadurch in Furcht versetzt", sagte Richter Günther Böhler. Mildernd sei die geringe Dispositionsfähigkeit und das Geständnis, den Brief verfasst zu haben. Erschwerende sei hingegen die Flucht nach Mexiko und das Fortführen der Angriffe im Internet gewesen. Die Einweisung sei dadurch gerechtfertigt, dass ohne eine längerfristige Psychotherapie weitere Straftaten zu erwarten seien.
120 Briefe
Die Tatsache, dass die Angeklagte rund 120 Briefe geschrieben habe, um ein Autogramm zu erhalten, zeige ihre Persönlichkeitsstruktur, argumentierte Staatsanwältin Karin Schiffmann. "Sie glauben, ein Anrecht auf Aufmerksamkeit zu haben und schrecken nicht davor zurück, Straftaten auszuüben, um dieses auch zu erhalten", sagte die Staatsanwältin in Richtung der Tirolerin. Dass ihre Taten keineswegs harmlos waren, zeige sich unter anderem dadurch, dass sie sich als Fluchtort Mexiko ausgesucht habe. "So konnte sie ihrem Star nahe sein, ohne sich gleichzeitig in Reichweite der amerikanischen Behörden zu befinden", sagte Schiffmann.
Für Verteidiger Andreas Grabenweger habe seine Mandantin den Strafbestand der gefährlichen Drohung keineswegs erfüllt. Sie sei zu keinem Zeitpunkt "in der Lage gewesen", das angedrohte "Übel" auch zu verwirklichen. Eine Umsetzung der Tat sei jederzeit "denkunmöglich" gewesen. Aufgrund der unterschiedlichen Lebenswelten und Wirklichkeiten habe es nie persönlichen Kontakt zwischen den beiden gegeben.
Zehnmonatige Flucht
Am 19. Juli des vergangenen Jahres hätte sich die Frau zum ersten Mal am Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Sie setzte sich aber ins Ausland ab und tauchte erst Ende Februar in einem Hotel in Tijuana wieder auf, wo sie von den mexikanischen Behörden "wegen fremdenfeindlicher Übertretungen" verhaftet wurde. Anschließend wurde sie nach Deutschland abgeschoben. Vor zwei Wochen traf die Innsbruckerin schließlich nach zehnmonatiger Flucht in der Innsbrucker Justizanstalt ein. (APA)