Wien - Eine Konsumentin gab der Arbeiterkammer (AK) den entscheidenden Hinweis: Ein Reiseveranstalter warb mit Last Minute, aber die Reisen waren gleich teuer oder sogar noch teurer als im Katalog. Die AK klagte wegen unlauterem Wettbewerb und bekam vom Oberlandesgericht Wien Recht: Wenn Last Minute-Angebote keinen Preisvorteil bieten, werden KonsumentInnen getäuscht, und das ist unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. "Das ist eine Klarstellung", sagt AK Konsumentenschützerin Jutta Repl, "wir erwarten uns, dass sich die Branche daran hält."
"Last Minute-Angebote sind beliebt und sprechen nicht nur kurz entschlossene Urlauber an, sondern auch preisbewusste", sagt Repl. Aber Achtung: Nicht immer sind Last Minute-Reisen ein Schnäppchen.
Auf der Homepage des Reiseveranstalters Gulet Touristik (nunmehr TUI Österreich) gibt es verschiedene Such-Kategorien, unter anderem auch Last Minute. Eine Konsumentin wählte Last Minute und buchte eine Pauschalreise nach Griechenland. Sie war überzeugt, damit gleichzeitig eine preisgünstige Auswahl getroffen zu haben. Doch es war anders: Zufällig musste sie feststellen, dass die gebuchte Reise gleich teuer war wie das reguläre Katalogangebot. Die Konsumentin verhandelte daraufhin noch mit dem Reiseveranstalter, bekam aber das Reiseangebot nicht günstiger. Nach ihrem Urlaub gab sie der AK einen Hinweis. Die AK recherchierte daraufhin und es zeigte sich, dass das kein Einzelfall war. Unter den als Last Minute beworbenen Reisen gab es weitere, die gleich viel kosteten wie das reguläre Katalogangebot. Und das i-Tüpfelchen: Einige Reisen waren sogar noch teurer.
Die AK klagte das Unternehmen wegen unlauteren Wettbewerbs. Denn Last Minute wird von KonsumentInnen nicht nur gebucht, weil die Ankündigung noch freie Plätze in letzter Minute signalisiert, sondern sie versprechen sich auch finanzielle Vorteile. Das Oberlandesgericht Wien gab der AK Recht: Die Verwendung von Last Minute auch für Angebote ohne Preisvorteil bewirkt eine Täuschung der Konsumenten und ist unzulässig. "Der Reiseveranstalter muss solche Werbung unterlassen", sagt Repl. (red)