Die Regierung brütet derzeit über dem neuen ORF-Gesetz und im Speziellen über den neuen Werbebestimmungen für den öffentlich-rechtlichen Sender. DER STANDARD berichtete, die SPÖ plant eine Lockerung der Werbebeschränkungen - jedenfalls entnehmen das Medienjuristen ihrem Entwurf für ein neues ORF-Gesetz.

Marcin Kotlowski, Sprecher von Medienstaatssekretär Josef Ostermayer, ließ Mittwoch verlauten: "Nein, will sie nicht", die SPÖ nämlich, und Werberegeln lockern. Kotlowski argumentiert, dass die Werbeänderungen auf der Mediendiensterichtlinie basieren, die in Österreich bis zum 19. Dezember umzusetzen ist. Aber: Die Richtlinie gibt Mindeststandards für private wie öffentlich-rechtliche Sender vor, die Einzelstaaten können etwa gebührenfinanzierte Anstalten auch strenger regeln (wie bisher).

An der maximal zulässigen Werbezeit von 42 Minuten pro Tag wolle die SPÖ nichts ändern, so Kotlowski. Das hatte DER STANDARD so gemeldet.

DER STANDARD berichtete aus dem Entwurf, die SPÖ will politische, weltanschauliche und religiöse Werbung nicht mehr in die Summe der TV-Werbezeit einrechnen. Kotlowski sagte, "über nichtkommerzielle oder nicht bezahlte Werbung wird derzeit noch diskutiert". Nicht mehr in die Werbezeit eingerechnet würden künftig gemäß der EU-Mediendienstrichtlinie Sponsorhinweise, die "nicht werblich gestaltet sind".

Verschärfungen beim Product Placement, sagt Kotlowski

Beim Product Placement wollen die Koalitionspartner nach Angaben Kotlowskis Verschärfungen erreichen. Demnach soll künftig Produktplatzierung bei Kultur- und Wohltätigkeitsveranstaltungen nicht mehr gestattet sein. Galt bisher die Devise, dass "unter 1.000 Euro alles erlaubt" ist, solle künftig die Höhe des Entgelts keine Rolle mehr spielen. Gemäß der EU-Richtlinie darf in Kino- und Fernsehfilmen sowie Serien für Kinder sowie bei leichteren Unterhaltungssendungen für Kinder keine Produktplatzierung vorkommen. Außerdem soll Product Placement schon dann vorliegen, wenn Dritte - also nicht nur der ORF - eine Gegenleistung für die Produktplatzierung erhalten.

Den von der Opposition erhobenen Vorwurf, Bundeskanzler Werner Faymann wolle sich ein Weisungsrecht gegenüber dem ORF und mehr Rechte gegenüber den Kontrollorganen sichern, wies Kotlowski zurück. Gegenüber der KommAustria habe der Kanzler seit deren Gründung im April 2001 ein Weisungsrecht, so der Ostermayer-Sprecher. Das stimmt. Nur soll nun die KommAustria laut Entwurf einen Gutteil der Kontrollfelder vom Bundeskommunikationssenat übernehmen.

Für "unabhängige Organe" wie etwa den Bundeskommunikationssenat (BKS) gelte seit Jänner 2008 das neue Bundesverfassungsgesetz, wonach die "obersten Organe" ein angemessenes Aufsichtsrecht haben müssen (DER STANDARD berichtete das). Das heißt, dass sich der Kanzler "über alle Gegenstände der Geschäftsführung der weisungsfreien Organe unterrichten" lassen kann. Die Kritikpunkte seien also "verfassungsrechtlich notwendig". Davon, dass der Kanzler "mehr Rechte" bekommt, könne laut Kotlowski keine Rede sein. Ein Informationsrecht kommt jedenfalls dazu.

Die Koalitionspartner verhandeln seit Dienstag über die Novelle zum ORF-Gesetz. Beide Parteien wollen "ehebaldigst" in Begutachtung gehen - dass das noch in dieser Woche der Fall sein könnte, scheint derzeit allerdings fraglich. (fid, APA)