Am Mittwochabend ist der Gastroentologe Herbert Lochs vom Universitätsrat zum neuen Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck gewählt worden. Gute Chancen auf den Posten wurden im Vorfeld der Vizerektorin Margarethe Hochleitner eingeräumt. Sie wäre die erste Rektorin an einer österreichischen Universität nach Rücktritt der ehemaligen Boku-Rektorin Bruner gewesen. Mit Lochs Ernennung bleiben die Hochschulen weiter fest in männlicher Hand.

"Negativserie" für weibliche Führungskräfte

Für SPÖ-Frauensprecherin und Tiroler Abgeordnete Gisela Wurm zeigt das Ergebnis der Wahl, dass die "Gleichstellung von Frauen in allen Gremien der Unis offensichtlich nur mit Quotenregelung möglich" ist. Diese "Negativserie" für weibliche Führungskräfte in der Wissenschaft müsse nun endlich durchbrochen werden, so Wurm. "Vizerektorin Margarethe Hochleitner ist eine hochqualifizierte Kardiologin, die in Gendermedizin forscht und sich für Chancengleichheit einsetzt. Alle drei Kandidaten waren gleich hoch qualifiziert, die Gleichbehandlungskommission wird darüber befinden, ob die Entscheidung rechtlich überhaupt halten kann", so Wurm.

Die Ansage von Wissenschaftsminister Hahn, eine Quote von 40 Prozent für Frauen in die nächste Novelle zum Unigesetz festzuschreiben, dürfe jedenfalls keine Ankündigung bleiben, forderte die SPÖ-Frauensprecherin.  "Wenn die österreichischen Universitäten international wettbewerbsfähig bleiben wollen, können sie es sich nicht länger leisten, auf das Potential von Wissenschafterinnen einfach zu verzichten", so Wurm. 

Grüne kritisieren mangelnde Transparenz bei Auswahl

"Es ist nicht nur verwunderlich, sondern auch extrem bedenklich, dass bei höchst qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten wieder einmal die einzige Frau nicht zum Zug gekommen ist", meint die Frauensprecherin der Grünen, Judith Schwentner, zur Nachbesetzung. "Ein großes Problem scheint diesbezüglich die zu sein. Nachvollziehbare Qualifikationsvergleiche sind damit oft nicht mehr möglich." Solange solche Entscheidungen nicht öffentlich einsehbar seien, sei auch das Bundesgleichbehandlungsgesetz unzureichend, nachdem bei gleicher Qualifikation schon jetzt bis zur Erreichung einer 40-prozentigen Quote Frauen bevorzugt werden müssen, erläutert Schwentner. (red)