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Mit Bewährungsstrafen davongekommen: Die NPD-Spitzen Udo Voigt (Mitte), Klaus Beier und Frank Schwerdt wurden wegen Volksverhetzung verurteilt.

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Berlin - Wegen Volksverhetzung und Beleidigung ist der Parteivorsitzende der rechtsextremen deutschen NPD, Udo Voigt, zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Gegen zwei weitere NPD-Funktionäre verhängte das Berliner Amtsgericht Tiergarten am Freitag Bewährungsstrafen von sieben und zehn Monaten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein von der NPD verfasster Terminplaner zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 rassistisch war. Laut Urteil sind die NPD-Funktionäre gemeinschaftlich verantwortlich. Alle drei müssen zudem jeweils 2000 Euro an die Kinderschutzorganisation UNICEF zahlen. Die NPD kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.

Auf dem Titelblatt des Planers sei der dunkelhäutige damalige Bremer Nationalspieler Patrick Owomoyela wegen seiner Hautfarbe in nicht hinnehmbarer Weise herabgewürdigt und diffamiert worden, auch wenn der Fußballer nicht direkt abgebildet gewesen sei, sagte Richterin Monika Pelcz in der Urteilsbegründung. Dem Deutschen Owomoyela sei die Tauglichkeit als Spieler in der deutschen Nationalmannschaft abgesprochen worden. "Wenn das keine rassistische Darstellung ist, weiß ich nicht, was eine rassistische Darstellung sein soll", betonte Pelcz. Das Urteil blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die jeweils einjährige Bewährungsstrafen gefordert hatte.

Strafanzeige

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Owomoyela hatten seinerzeit Strafanzeige erstattet und gerichtliche Verfügungen gegen die Verbreitung der WM-Planer erwirkt. Die Staatsanwaltschaft hatte Zehntausende der NPD-Flyer beschlagnahmt. Im Falle eines zweiten WM- Planers wurden die Funktionäre am Freitag von den Vorwürfen freigesprochen.

Auf dem rechtswidrigen WM-Planer war ein Trikot der deutschen Nationalmannschaft mit dem Schriftzug "Weiß. Nicht nur eine Trikot- Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!" abgebildet. Das Trikot trug laut Urteil die Nummer 25, die damalige Rückennummer von Owomoyela im erweiterten WM-Kader.

Richterin Pelcz sprach von einem Angriff auf die Menschenwürde. Owomoyela sei geradezu an den Pranger gestellt worden. Die Richterin warf der rechtsextremen Partei vor, deren rassistische Äußerungen zielten darauf ab, rechtsradikale Übergriffe und Ausländerfeindlichkeit zu fördern.

Der bisher nicht vorbestrafte Voigt hatte in dem Prozess die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Urteil sei absurd, der Prozess eine Farce gewesen, sagte der 57-Jährige. Er will Berufung einlegen. Mitverurteilt wurde der Thüringer NPD-Landesvorsitzende Frank Schwerdt. Er bekam zehn Monate auf Bewährung, weil er einschlägig vorbestraft ist und die Aussage verweigerte. Der nicht vorbestrafte brandenburgische NPD-Landeschef Klaus Beier erhielt sieben Monate Bewährung. (APA/dpa)