Madrid - Die Staatsanwaltschaft in Spanien hat die Untersuchung von Foltervorwürfen im US-Gefangenenlager Guantanamo am Freitag offiziell abgelehnt. Damit ist ein Verfahren gegen sechs ehemalige ranghohe Mitarbeiter der Regierung von Präsident George W. Bush so gut wie ausgeschlossen. Generalstaatsanwalt Candido Conde-Pumpido hat bereits am Donnerstag erklärt, ein solches Verfahren müsse vor einem US-Gericht abgehalten werden. Die spanische Justiz drohe sonst zu einem Spielball der Politik zu werden.

In der Begründung der Staatsanwaltschaft hieß es, die sechs US-Beamten seien weder die direkten Urheber der mutmaßlichen Folter noch hätten sie sie angeordnet. Ein Prozess müsse sich aber gegen die Täter oder die direkt Verantwortlichen richten. Die sechs US-Bürger gelten als Wegbereiter sogenannter harter Verhörmethoden, die von der US-Regierung unter Missachtung der Genfer Konventionen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 angewandt wurden.

Auch Gonzales auf Liste

Unter ihnen war neben dem früheren Justizminister Alberto Gonzales auch der Stabschef des ehemaligen US-Vizepräsidenten Dick Cheney, David Addington. Die übrigen vier waren Beamte und Anwalte des Justiz- und Verteidigungsministeriums. Die US-Regierung sicherte unterdessen am Donnerstagabend allen daran beteiligten CIA-Mitarbeitern Straffreiheit zu.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist juristisch nicht bindend, sich darüber hinwegzusetzen wäre jedoch ungewöhnlich. Die Vertreter der Anklage empfahlen zudem, dass der ermittelnde Richter Baltasar Garzon den Fall bei einer möglichen Verfahrenseröffnung an einen Kollegen abtreten sollte, der bereits untersucht, ob die CIA spanischen Luftraum oder Flughäfen für Geheimtransporte von Terrorverdächtigen genutzt hat. Garzon hatte das Vorverfahren nach einer Beschwerde von Menschenrechtsorganisationen im März eingeleitet.

Die spanische Justiz arbeitet bei Folter oder Kriegsverbrechen nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit und kann daher auch über die Landesgrenzen hinaus tätig werden. Die Staatsanwaltschaft erklärte jedoch, man werde Generalstaatsanwalt Conde-Pumpido nun darum bitten, dafür klarere Richtlinien zu erarbeiten. (APA/AP)