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Prozessauftakt an Hitlers 120. Geburtstag.

APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER

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Honsik war schon 1992 wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

AP Photo/Ronald Zak

Wien – Ein paar Zuschauer gibt es im Publikum, die den hohen Altersschnitt deutlich senken. Unter jenen ist wiederum die Schmiss-Dichte eine sehr hohe. "Schauprozess", hört man es immer wieder im Publikum murmeln. Und als Staatsanwalt Stefan Apostol darauf hinweist, dass sich just heute der Geburtstag Adolf Hitlers zum 120. Mal jährt, wird das mit "Das weiß doch jeder" kommentiert.

Auf der Anklagebank "sitzt nicht irgendein kleiner Nazi, sondern einer der bekanntesten Revisionisten", betont Apostol. Gerd Honsik, "ein Schriftsteller, der den Holocaust leugnet", "ein Geschichtsfälscher, der pseudowissenschaftlich arbeitet". Als Apostol dann noch betont, dass jene, die Gaskammern immer noch leugnen, "Leute von niedriger Bildung" seien, geht erneut ein empörtes Raunen durch die Reihen.

Flucht nach Spanien

Honsik war 1992 wieder einmal wegen Wiederbetätigung verurteilt worden – damals auf Grundlage seines Buches Freispruch für Hitler? zu 18 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe. Der Haft entzog sich Honsik durch eine Flucht nach Spanien, wo er 15 Jahre weiter einschlägig aktiv war. Deshalb steht er nach seiner Auslieferung im Jahr 2007 und der Verbüßung der Haftstrafe von 1992 jetzt wieder vor Gericht – angeklagt sind Passagen aus seiner Zeitschrift Halt, die in diesem Zeitraum erschienen ist – aber auch die Buchpublikationen Schelm und Scheusal sowie Der Juden Drittes Reich.

"Die Anklageschrift umfasst 25 Punkte – jeder einzelne beinhaltet ein Vergehen gegen das Verbotsgesetz", betont Apostol. Da gehe es unter anderem um Theorien, wonach "Juden planen, die weiße, schwarze und gelbe Rasse zu vermischen, um Mischmenschen zu schaffen", erläutert der Ankläger. Oder auch um "Nivellierung – nach dem Motto, was den Juden angetan wurde, sei auch nicht schlimmer als das, was den Sudetendeutschen widerfahren sei".

Vor Honsik selbst kommt aber noch dessen Anwalt Herbert Schaller zu Wort. "Nichts" sei "falscher" als die Behauptung, dass "nur Dumme und Ungebildete die Existenz von Gaskammern bezweifeln" – denn das hätten als Erster ein französischer Widerstandskämpfer und ein Technikprofessor aus den USA getan. Und in seinem Buch Freispruch für Hitler? habe Honsik selbst "nichts geleugnet, sondern nur den Staat gebeten, Sachbeweise zuzulassen". Schaller weiter: "In Verbotsgesetzsachen sind Berufsrichter nicht frei." – "Wenn Sie dem Richtersenat Befangenheit vorwerfen, dann bringen Sie das vor", schlägt da der Vorsitzende Andreas Böhm vor. Schaller geht darauf nicht ein und behauptet, dass die Existenz der Gaskammern laut Verbotsgesetz eine "notorische Tatsache" sei – und das sei keine Tatsache an sich, sondern "nur eine Meinung über eine Tatsache, eine herrschende Meinung".

Überhaupt sei das Verbotsgesetz "von vornherein ganz falsch", da es "zwei Dinge zusammengebracht" habe: "Wer den Völkermord leugnet – gutheißt oder rechtfertigt. Dazwischen liegen Welten", doziert Schaller. Zur Frage der Gaskammern seien aber noch nie "Sachbeweise durchgeführt" worden – auch in Nürnberg nicht.

Eine Ballade als Verteidigung

Und Honsik selbst? Der erklärt: "Die Anklage krankt an vier Punkten." Er sei weder Rassist noch Antisemit, Nationalsozialist und Holocaust-Leugner – "Herr Staatsanwalt, Sie haben es mit einem Humanisten zu tun." Er trägt sogar eine selbstverfasste Ballade vor.

"Und? Was soll das jetzt?", fragt Richter Böhm – Honsik: "Zum Beweis, dass ich kein Antisemit bin."

Böhm hält dem Angeklagten vor, dass er im Oktober/November 1997 in Halt immer noch geschrieben habe, dass er "... die Existenz von Gaskammern bestritt und bestreite". Honsik: "Ich habe andere Todesarten immer für möglich gehalten" – aber die eine Kammer in Auschwitz "die kann es nicht gewesen sein". In Spanien habe "ein Umdenken" stattgefunden. Er habe dann "auf ein ,Leugnen' verzichtet und auf bestehende Widersprüche hingewiesen".

Und als dann Honsik noch aus dem Völkermord-Paragrafen zitiert, entgegnet Böhm: "Herr Honsik, was Sie hier vortragen, ist wirr. Sind Sie des Völkermordes angeklagt?" Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt, das Urteil wird für 27. April erwartet. Bei einem Schuldspruch drohen Gerd Honsik bis zu 20 Jahre Haft. (Roman David-Freihsl, DER STANDARD-Printausgabe, 21.4.2009)