Wien/Linz - Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat für berufstätige Eltern Tipps zusammengestellt, wie sie am geplanten Lehrer-Protesttag am Donnerstag mit der Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder umgehen sollen. Bei Angestellten sei die Sache klar. Wegen Streiks geschlossene Schulen seien für die betroffenen Elternteile ein unverschuldeter Dienstverhinderungsgrund, die Abwesenheit am Arbeitsplatz daher "bezahlte Dienstfreistellung".
Schulerhalter
Anders sehe die Sache bei Arbeitern aus. Hier könne die Bezahlung der Dienstfreistellung in den einzelnen Kollektivverträgen geregelt sein. Die AK rät, sich beim Betriebsrat, bei der zuständigen Gewerkschaft oder bei der Arbeiterkammer unter der Telefonnummer 050/6906-1 zu erkundigen.
Nach Ansicht der AK muss der Schulerhalter die Betreuung der Kinder am Donnerstag sicherstellen. Diese Betreuungspflicht gilt allerdings nur für Kinder bis 15 Jahre. Eltern sollten sich daher erkundigen, ob es einen Betreuungsdienst gibt. Im Zweifelsfall sollten sie das Kind zur Schule bringen und sich vergewissern, dass es betreut wird. Wenn jemand deshalb zu spät zur Arbeit kommt sei das eine unverschuldete Dienstverhinderung. Als unverschuldete Dienstverhinderung gelte die Abwesenheit der Eltern aber nur dann, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit (etwa Hort) gebe. (APA)