Rom - Der italienische Senat hat am Mittwoch ein Gesetz mit Maßnahmen zur Bekämpfung sexueller Gewalt erlassen. Demnach sollen Personen, die sexueller Gewaltdelikte beschuldigt werden, bis zum Prozess hinter Gittern bleiben und nicht unter Hausarrest gestellt werden. Den Opfern von Sexualverbrechen soll kostenlose Rechtsbeihilfe garantiert werden. Bei Sexualverbrechern, die in Gruppen auf ein Opfer losgehen, sollen die Strafen deutlich verschärft werden. Das Gesetz, das auch mit den Stimmen der Opposition verabschiedet wurde, führt auch erstmals strenge Strafen für Sex-Tourismus ein
Mit dem Gesetz wird erstmals der Strafbestand der permanenten Belästigung und des sogenannten "Stalking" eingeführt. Den Tätern drohen Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren. Sollte das Opfer eines Stalkers ums Leben kommen, ist lebenslange Haft vorgesehen. Bisher können Polizei und Justiz in Italien nur bei Körperverletzung oder Nötigung einschreiten.
Das Gesetz, das bereits von der Abgeordnetenkammer abgesegnet worden war und jetzt in Kraft tritt, verschärft die Strafe, wenn Stalking von einem Ehepartner, einem Lebensgefährten oder einer Personen verübt wird, die eine enge Beziehung zum Opfer hat. Wer für Stalking verantwortlich gemacht wird, dem soll verboten werden, an Orten zu verkehren, an denen sich das Opfer aufhält. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass das Opfer bei einem Prozess dem Angeklagten nicht begegnen muss.
In Italien wächst die Sorge wegen der zunehmenden Zahl brutaler Übergriffe auf Frauen. Nachdem in den letzten Wochen wiederholt Frauen und Mädchen vergewaltigt und schwer verletzt wurden, gibt es wieder eine heftige Debatte über die öffentliche Sicherheit im Land. (APA)