"Eigenartig" fühlen sich ORF-Stiftungsräte. Montag sollen sie Sparmaßnahmen bis 2013, Zukunft des Küniglbergs, Verwendung von Stiftungskapitals beraten, im Juni womöglich Schritte beschließen. Obwohl ein neues ORF-Gesetz ihre Amtszeit heuer enden lässt wie die des ORF-Generals.

Derzeit bastelt das Kanzleramt am nächsten Entwurf. Die ÖVP hatte Einwände gegen den ersten, DER STANDARD berichtete, etwa gegen mehr Gremien. SP und VP wünschen sich einen neuen, kleineren, operativen Aufsichtsrat (tunlichst ohne Opposition). Also ist eine Kombination von Stiftungsrat und Publikumsrat Thema.

Räte im Kombipack

Der Stiftungsrat ist bisher das entscheidende Aufsichtsgremium. Die 35 Mitglieder entsenden Bundesregierung (9 Mandate), Bundesländer (9), Parteien (6), Betriebsrat (5) und Publikumsrat (6).

Die 35 Publikumsräte haben darüber hinaus kaum Kompetenzen. Kirchen, Kammern, Kaderschulen der Parteien haben dort Fixplätze. Wer Interessen von Studenten bis Senioren, von Verkehrsclubs bis Tourismus dort vertritt, sollte laut erstem SP-Entwurf alleine der Kanzler aussuchen, die Publikumswahl von sechs Räten endet mit dem nächsten Gesetz.

Die Kombination beider Gremien soll, so kursiert, 40 oder mehr Mitglieder haben, und vor allem zwölf Aufsichtsräte wählen, die den nächsten General bestimmen. VP-Verhandler Karlheinz Kopf wünscht sich wie berichtet andere Aufsichts- als Stiftungsräte.

In "News" sieht Kopf keinen Grund für die Republik, dem ORF "mehr Geld" einzuräumen. Im Budget ist derzeit keine Refundierung der Gebührenbefreiungen vorgesehen.

Der ORF-Entwurf sollte bis kommende Woche in Begutachtung gehen. Praktisch ohne die Forderungen der EU-Wettbewerbsbehörde, deren Befund zum ORF in den nächsten Wochen erwartet wird.

Dass Österreich beim ORF-Umbau nicht das EU-Verfahren abwartet, könnte Brüssel als Provokation auffassen. Verhandler beschwichtigten, der EU wesentliche Punkte würden im Nationalrat ergänzt - oder in einer weiteren Novelle im Herbst. "Diese ORF-Reform wird nicht die letzte gewesen sein", sagte ein Beteiligter im Brüsseler ORF-Verfahren dem Standard.

Was dürften die EU-Behörden von Österreich verlangen?

  • Was der ORF online und in Spartenkanälen darf, soll der Gesetzgeber präzisieren.
  • Öffentlich-rechtlichen Wert neuer Angebote müssen laut EU-Vorstellungen vom ORF-Management unabhängige Stellen vorher prüfen.
  • Gebührenerhöhungen könnten nach deutschem Muster über fünf Jahre vorausberechnet werden. Vorabkontrolle: derzeit eher nein.
  • Wie der ORF Gebühren verwendet und ob er nicht mehr einhebt, als er für den Auftrag prüft, soll voraussichtlich die Medienbehörde prüfen. Der ORF hofft, dass einmalige Verkaufserlöse da nicht zählen, und er in guten Jahren Eigenkapital aufbauen kann.

Montag geht es in die andere Richtung. Thema der Stiftungsräte: Soll der ORF 20 der 200 Millionen Stiftungskapital verwenden, um Bilanzverluste auszugleichen? (Harald Fidler, DER STANDARD; Printausgabe, 23.04.2009)