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Die ÖH-Wahl findet von 26. bis 28. Mai statt. Wählen via E-Voting ist bereits in der Woche davor möglich, nämlich von 18.5. (8 Uhr) bis 22.5. (18 Uhr).

Foto: APA/Georg Hochmuth

Die ÖH-Wahl, bei der es heuer erstmals möglich sein wird, seine Stimme via E-Voting abzugeben, rückt näher. Bis dato haben 6.900 von insgesamt 238.500 Studenten ihre Bürgerkarte für die elektronische Wahl registrieren und freischalten lassen, ab heute haben sie eine Woche lang die Gelegenheit, ihre Wahlberechtigung online zu überprüfen.

Bei einer Informationsveranstaltung für Journalisten am Mittwochabend zeigten sich die Verantwortlichen zufrieden mit dem bisherigen Fortschritt des Projektes. Und das, obwohl es teils heftige Kritik an der umstrittenen Wahl via E-Voting gegeben hat. Sowohl Techniker als auch Studierendenvertreter kritisierten das System wegen möglicher Sicherheitslücken und Datenschutzproblemen.

Die Verantwortlichen treten dem entgegen. Am 8. Mai laden sie zur - gesetzlich vorgeschriebenen - Einsichtnahme des Quellcodes, "um ein Maximum an Akzeptanz für die Abwicklung der Wahl zu erzeugen", wie Gerald Fischer von der TU Wien am Mittwoch meinte. Es soll die "Ausfallssicherheit" demonstriert werden und auch Personen, die wenig technisches Verständnis haben, aber juristisch an dem Projekt interessiert sind, sollen die Möglichkeit haben, "direkt in das System reinzuschauen". Eingeladen werden dazu die Repräsentanten aller wahlwerbenden Gruppen, die Wahlkommissionsmitglieder und die Wahlbeobachter.

Internationale Tagung in Wien

Auch international scheint das Interesse groß zu sein. Bernhard Varga, Leiter der Wahlkommission, sagte, es werde "ein Autobus voller Interessenten" zur ÖH-Wahl nach Wien kommen, um sich die Umsetzung näher anzuschauen. Gleichzeitig dazu findet eine Tagung, die vom Außenministerium organisiert wird, zum Thema E-Voting statt. Es werde sich "die gesamte Community" in Wien treffen, um sich anzuschauen, was man "aus dem System ableiten und welche Erfahrungswerte man sammeln kann".

Der Europarat hat der Wahlkommission einen ethischen Grundsatzkatalog für E-Voting zukommen lassen, der an die ÖH-VertreterInnen weitergeleitet werden soll. Dieser "Best-Practice of E-Voting"-Leitfaden wurde im Rahmen der ersten estnischen Internetwahl 2005 erstellt.

Keine Wahlpartys

Darin enthalten sind unter anderem Empfehlungen, dass der Wahlvorgang des E-Votings den Wählern neutral und unparteiisch zu erklären sei. Es sollen keine gemeinsamen E-Voting-Aktivitäten, wie zum Beispiel Wahlpartys, organisiert werden. Auf öffentlichen PCs, die mit Kartenlesegeräten ausgestattet sind, soll keine Wahlwerbung stattfinden. Interessant ist auch, dass festgehalten wird, dass E-Voting während einer Wahlkampagne nicht aus politischen Gründen hinterfragt werden solle.

Dieser Punkt sei zwar angesichts der zahlreichen Anti-E-Voting-Kampagnen im ÖH-Wahlkampf nicht mehr durchsetzbar, sagte Varga am Mittwoch. Robert Krimmer, der Verantwortliche für E-Voting im Wissenschaftsministerium, meinte dazu aber gelassen: "Je mehr Gegenwind wir bekommen, desto besser können wir den E-Voting-Prozess gegen Angriffe härten."

"Verbogenes Rückgrat" Prammers

Und in der Tat werden die kritischen Stimmen in Österreich nicht leiser. Im Parlament hat am Dienstag der dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem "der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung aufgefordert wird, das für die Hochschülerschaftswahl Ende Mai 2009 vorgesehene E-Voting nicht durchführen zu lassen." Als Begründung nannte er verfassungsrechtliche Bedenken. FPÖ, BZÖ und Grüne stimmten dem zu, die ÖVP und - überraschenderweise - auch die gesamte SPÖ dagegen.

Und das, obwohl sich zum Beispiel Nationalratspräsidentin Barbara Prammer vor wenigen Wochen noch kritisch in der E-Voting-Debatte zu Wort gemeldet hatte. Martin Graf wirft Prammer in dem Zusammenhang vor, sich ihr "Rückgrat verbogen" zu haben. (Rosa Winkler-Hermaden, derStandard.at, 23.4.2009)