Vier Monate nach Inkrafttreten des Rauchverbots in Lokalen wird gegen das Tabakgesetz die zweite Verfassungsklage eingereicht. Der "Verein zur Durchsetzung von Nichtraucherschutzbestimmungen", der seit Ende Februar Verstöße sammelte und Wirte per Schreiben zur Unterlassung aufforderte, plant eine Musterklage gegen die Ausnahme- und Übergangsbestimmungen, so der Anwalt der Initiative, Clemens Pichler. Die Regelungen sind seiner Meinung nach verfassungswidrig. Bereits im Oktober 2008 hatte der Wiener Wirt Stefan Gergely eine Klage gegen unklare Formulierungen im Gesetz eingebracht.
Rund 50 Wirte habe man nach der Sammlung von Hinweisen zur Unterlassung von gesetzeswidrigem Verhalten aufgefordert, erklärte Pichler. Bei 80 bis 90 Prozent habe es offenbar tatsächlich Gesetzesübertretungen gegeben: Die Betriebe konnten eine Raucherlaubnis nicht durch einen Umbau-Antrag, der die Übergangsfrist genehmigt, oder andere Gutachten rechtfertigen.
"Keine Einigungsbereitschaft"
"Die außergerichtliche Einigungsbereitschaft war gleich null", kritisierte Pichler. Keiner wollte sich bereiterklären, das Verhalten zu unerlassen. Aus diesem Grund werde man beim Verfassungsgerichtshof in Kürze im Namen eines der Vereinsmitglieder einen Individualantrag gegen die Ausnahme- und Übergangsbestimmungen einreichen. Auf diesem Weg werde eine Musterklage angestrebt. Es gehe darum, eine Leitsatzentscheidung zu erwirken, die generalpräventiv wirke und aufzeige, was erlaubt sei und was nicht, erklärte der Jurist. Bisher gebe es keinerlei Rechtsprechung zu dem Tabakgesetz.
Laut dem Anwalt des Vereins sind die Bestimmungen des Gesetzes teilweise unfair und daher verfassungswidrig: Es gebe keine sachliche Grundlage, warum ein Betrieb mit einer Verabreichungsfläche unter 50 Quadratmetern das Rauchen erlauben dürfe, größere Betriebe den Qualm hingegen verbieten oder in einen abgetrennten Raum verbannen müssten, argumentiert der Jurist. "Sinn und Zweck der Klage soll der faire Wettbewerb sein." Das Gesetz sei "weder Fisch noch Fleisch" und müsse dringend reformiert werden.
"Unlauterer Wettbewerb"
Der Verein kreidet dem Gesetz zusätzlich die Förderung von unlauterem Wettbewerb an: Viele Gaststätten würden den Tabakkonsum verbotenerweise gestatten und damit Kollegen, die sich an das Gesetz halten würden, die Kunden abspenstig machen. Ursprünglich hatte die Initiative gegen schwarze Schafe unter den Gastronomen Unterlassungsklagen geplant. Dies wäre für das Ziel - eine juristische Leitsatzentscheidung - nicht förderlich und auch finanziell gegen rund 50 Wirte nicht durchführbar.
Kein Ergebnis gibt es bisher bei der Verfassungsklage gegen das Tabakgesetz, die der Wiener Wirt Stefan Gergely am 15. Oktober 2008 eingebracht hatte. Sein Kritikpunkt: Der Passus "wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird" sei zu unklar formuliert und müsse gestrichen bzw. klarer erläutert werden. Es sei nicht ersichtlich, welche Maßnahme für eine räumliche Trennung ausreiche. Derzeit warte man noch auf das Urteil, so Gergely. Er hoffe auf ein Ergebnis noch vor dem Sommer. (APA)