Das österreichische Gesundheitsministerium hat am Montag eine Verordnung in Sachen Schweinegrippe herausgegeben. Sie sieht - auf der Basis des Epidemiegesetzes aus dem Jahr 1950 - eine Meldepflicht für Verdachtsfälle, Erkrankungen oder gar Todesfälle infolge von Schweinegrippe vor.

Hier der Wortlaut:

"BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 27. April 2009 Teil II 123. Verordnung: Anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2009 123. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend anzeigepflichtige übertragbare Krankheiten 2009

Gemäß § 1 Abs. 2 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2008 und durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I Nr. 3, wird verordnet: § 1. Der Anzeigepflicht nach dem Epidemiegesetz 1950 unterliegen Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an Infektion mit dem Influenzavirus A/H1N1 ("Schweinegrippe"). (... ) Stöger".

Damit wird im Grunde festgelegt, dass nun die Meldepflicht für die "Schweinegrippe" gilt. Es handelt sich um eine entsprechende Änderung im Vergleich zu den bisher geltenden Regelungen. (APA)