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Luxemburg/Brüssel - Die österreichische Regelung über die Buchpreisbindung ist EU-rechtswidrig. Es handelt sich um eine Verletzung der in der EU geltenden Warenverkehrsfreiheit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) teilte am Donnerstag mit, dass "das Verbot für Importeure deutschsprachiger Bücher, einen vom Verleger im Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, eine Behinderung des freien Warenverkehrs darstellt, die nicht gerechtfertigt werden kann".

Das EuGH-Urteil über die rechtswidrige österreichische Buchpreisbindung für importierte deutschsprachige Bücher ist ein Erfolg für die Buchhandelskette Libro im Streit mit der Wirtschaftskammer (WKÖ). Libro hatte 2006 Bücher zu deutschen Preisen (19,90 Euro) beworben, die unter den österreichischen Mindestverkaufspreisen (20,50 Euro) lagen, woraufhin der Fachverband für Buch- und Medienwirtschaft klagte. Der Oberste Gerichtshof hatte den Fall schließlich an den EuGH verwiesen.

"Nationale Bestimmung"

Der Europäische Gerichtshof widersprach der Ansicht der österreichischen Gerichte, wonach das heimische System der Preisbindung - selbst wenn es eine Beschränkung des freien Warenverkehrs darstelle - aus "kulturellen Gründen und zur Erhaltung der Medienvielfalt gerechtfertigt" sei. Der EuGH betonte dazu, dass "nationale Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten beschränken oder verbieten, nicht geeignet sind, eine Behinderung dieses Handels zu begründen, sofern sie für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten in der gleichen Weise berühren".

Die österreichische Regelung sieht laut EuGH eine "weniger günstige Behandlung für deutschsprachige Bücher aus anderen Mitgliedstaaten als für inländische Bücher vor, da sie österreichische Importeure und ausländische Verleger daran hindert, Mindestpreise für den Einzelhandel anhand der Merkmale des Einfuhrmarktes festzulegen, wohingegen es österreichischen Verlegern freisteht, für ihre Erzeugnisse Mindestpreise für den Letztverkauf auf dem inländischen Markt in dieser Weise selbst festzulegen. Solche Vorschriften stellen daher eine Beschränkung des freien Warenverkehrs dar."

Der Gerichtshof weist auch auf den Schutz von Büchern als Kulturgut hin, doch könne dieser Schutz auch "durch für den Importeur weniger beschränkende Maßnahmen erreicht werden, beispielsweise dadurch, dass ihm oder dem ausländischen Verleger erlaubt wird, einen Verkaufspreis für den österreichischen Markt festzusetzen, der den Besonderheiten dieses Marktes Rechnung trägt".

Der EuGH führte an, dass Libro 219 Filialen in Österreich betreibt. 80 Prozent der von Libro vertriebenen Bücher stammten aus dem Ausland. 

Reaktionen

Das heutige Urteil des EuGH macht nach Ansicht der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) lediglich "eine minimale Anpassung der Importregelung der österreichischen Buchpreisbindung notwendig". Man sei auf das Urteil vorbereitet gewesen und habe daher im Einvernehmen mit dem Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, dem zuständigen Ministerium und dem Verfassungsdienst "Möglichkeiten ausgearbeitet, wie man die Importregelung anpassen kann", hieß es heute in einer Aussendung des Fachverbands der Buch- und Medienwirtschaft.

Es gebe in Österreich, "wie nicht zuletzt das mit den Stimmen aller Parteien beschlossene Buchpreisbindungsgesetz zeigt, einen Grundkonsens, die Medienvielfalt bei Büchern zu fördern und deshalb auch die Strukturen des Buchhandels zu erhalten", heißt es. Ein Gesetzesvorschlag soll noch im Mai 2009 in Begutachtung gehen. Damit könnte man "gleichzeitig die bisherige Importregelung entrümpeln und verständlicher machen", so der Fachverband.

Auch laut Gerhard Ruiss, Geschäftsführer der IG Autorinnen Autoren, kommt das heutige Urteil "für niemanden überraschend". Es betreffe "auch nur ein Nebenthema des festen Ladenpreises" und stelle einen "Nachregelungsbedarf im Detail" dar. "Es geht hier um eine Verfahrensweise, nicht um eine Attacke auf den festen Ladenpreis." Die EU habe schon signalisiert, dass dieser bleibe. In diesem Zusammenhang verwies Ruiss auch auf seine Forderung nach einer möglichst raschen Einbindung der Hörbücher und E-Books.

Auch Gerald Schantin, Präsident des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels nannte es in einer Aussendung "erfreulich, dass die Buchpreisbindung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes generell bestätigt wurde und durch eine schnelle Korrektur des beanstandeten Paragrafen eine lückenlose Preisbindung erhalten bleibt".(APA)