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In den Aufsichtsräten liegt der Frauenanteil auf Beschäftigtenseite bei 19,3 Prozent, bei den AnteilseignerInnen lediglich bei 4,8 Prozent.

Foto: APA/EPA/FRANK RUMPENHORST

Düsseldorf - Bei den Frauen in deutschen Aufsichtsräten handelt es sich meist um Vertreterinnen der ArbeitnehmerInnenseite. In Kontrollgremien mit Mitbestimmung sind 11,7 Prozent der Mitglieder weiblich, in Aufsichtsräten ohne Mitbestimmung nur 2,6 Prozent, wie die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. Knapp 80 Prozent der Frauen in mitbestimmten Aufsichtsräten sind demnach Vertreterinnen der ArbeitnehmerInnen.

Den Zahlen liegt eine aktuelle Untersuchung des zahlenmäßigen Geschlechterverhältnisses in Kontrollgremien und Chefetagen jener 160 Unternehmen zu Grunde, die in den Börsensegmenten Dax, MDax, SDax und TecDax notiert sind. Von diesen Unternehmen sind 103 mitbestimmt, 57 haben keine ArbeitnehmerInnenvertreterInnen im Aufsichtsrat.

In den 103 mitbestimmten Aufsichtsräten, in denen die ArbeitnehmerInnenseite je nach Unternehmensgröße ein Drittel oder die Hälfte der Mitglieder stellt, unterscheiden sich demnach ArbeitnehmerInnen- und Kapitaleignerbänke deutlich: Auf Beschäftigtenseite liegt der Frauenanteil bei 19,3 Prozent, bei den AnteilseignerInnen lediglich bei 4,8 Prozent. (APA/Ag.)