Berlin - In mehreren Abstimmungen will der deutsche Bundestag über Fraktionsgrenzen hinweg neue Regeln für Spätabtreibungen beschließen. Der Tagesordnungspunkt wurde am Mittwochnachmittag aufgerufen. In der Sache ist das Haus trotz langer Beratungen weiterhin tief gespalten. Gegen 18.00 Uhr sind nach Angaben von Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) "mehrere namentliche Abstimmungen" angesetzt. Insgesamt zeichnen sich fünf Abstimmungsgänge ab.

Zur Abstimmung stehen zwei Gesetzentwürfe von jeweils unterschiedlichen fraktionsübergreifenden Gruppeninitiativen zur Ergänzung beziehungsweise Änderung des sogenannten Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Es war zuletzt vor 14 Jahren angepasst worden. Auch über zwei Anträge wird entschieden. Je nach Ausgang der Voten muss möglicherweise über einen einzelnen Artikel in einem der Gesetzentwürfe gesondert abgestimmt werden. 

Keine Beschlussempfehlung

Der Familienausschuss des Parlaments erklärte sich außerstande, angesichts der Gewissensfragen eine Beschlussempfehlung zu geben. Ein Abstimmung im Ausschuss über den Antrag mit dem meisten Aussichten im Plenum hätte angesichts der parteiübergreifenden Initiativen lediglich "Zufallsmehrheiten wiedergegeben". 

Abbrüche wegen Behinderung im Mittelpunkt

Zentraler Punkt ist eine Regelung für Schwangerschaftsabbrüche nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Im Mittelpunkt stehen die Abbrüche, bei denen vermutet wird, dass sie aufgrund einer möglichen Behinderung des Kindes vorgenommen werden. Als Spätabtreibung gelten Abbrüche ab der 23. Schwangerschaftswoche. In aller Regel stehen sie im Zusammenhang mit einer Behinderung oder mangelnden Lebensfähigkeit des Kindes. (APA/AP)