Wien - Der Prozessfinanzierer AdvoFin macht einen neuen Anlauf zur Sicherstellung der "Meinl-Kaution". Anlegeranwalt Ulrich Salburg hat laut einem Bericht im "WirtschaftsBlatt" (Mittwochausgabe) Rekurs gegen eine Entscheidung des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien eingelegt. AdvoFin war mit einem Antrag beim Gericht abgeblitzt, wonach der Republik Österreich mittels Einstweiliger Verfügung verboten werden sollte, die gesamte Kautionssumme von 100 Mio. Euro wieder auszuzahlen.

AdvoFin fordert aufgrund der hohen Gerichtsgebühren vorerst nur, dass ein Betrag von 100.000 Euro zurückbehalten wird. Der Antrag auf Sicherstellung der ganzen Kautionssumme würde nach früheren Angaben rund 600.000 Euro an Gebühren verschlingen. Mit dem sichergestellten Geld sollten Schadenersatzansprüche von Anlegern befriedigt werden.

Salburg schießt sich beim Rekurs auf ein bei Gericht vorgelegtes Schreiben der Liechtensteiner Centrum Bank ein, das belegen soll, dass das Geld weder direkt von Meinl noch von seiner Bank stammt. "Das Erstgericht hat verkannt, dass es sich bei dem Schreiben um eine 'Gefälligkeitsbestätigung für einen sehr guten Kunden' handelt und das Vorbringen völlig unglaubwürdig und nicht nachvollziehbar ist und jeglicher Lebenserfahrung widerspricht", so Salburg im Rekurs.

"Kaszettel"

Dass ein Dritter, der weder wirtschaftlich Julius Meinl noch der Meinl Bank zuzurechnen sei, binnen weniger Minuten einen Betrag von 100 Millionen Euro ohne entsprechende Sicherheiten von Julius Meinl bereitstellt, sei völlig auszuschließen. Vor allem auch deshalb, weil dieser Dritte riskiere, das Geld möglicherweise zu verlieren. "Das ist alles sehr fragwürdig. Dieses Schreiben aus Liechtenstein ist nichts anderes als ein Kaszettel", so der Anwalt. Solange Julius Meinl nicht sage, woher das Geld tatsächlich kommt, sei davon auszugehen, dass das Geld von ihm stammt.

"Alleine aus der Tatsache, dass Meinl offensichtlich nicht bereit ist, diesen ominösen Dritten bekannt zu geben, lässt sich der Schluss ziehen, dass dieser Dritte eine Erfindung seitens Julius Meinl ist bzw. es sich bei dem Dritten um ein Meinl zuzurechnendes Konstrukt handelt", formuliert Salburg laut Bericht im Rekurs.

Die Meinl Bank dementiert dies: "Was in diesem Schreiben steht, stimmt und ist richtig. Die Kaution stammt weder von Herrn Meinl noch von der Meinl Bank AG", heißt es dazu aus der Bank. Das Schreiben der Centrum Bank sei sicherlich kein Gefälligkeitsschreiben und entspreche den Tatsachen.

Julius Meinl war Anfang April nur gegen Kaution und weitere Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt u.a. wegen Verdacht auf Untreue, es gilt die Unschuldsvermutung. (APA)