Salzburg - Bei den Verhandlungen zur neuen Regierungsbildung sind die zwei Regierungsparteien SPÖ und ÖVP übereingekommen, die Funktion des Dritten Landtagspräsidenten abzuschaffen. Dem haben auch die Freiheitlichen und die Grünen in den am 20. April durchgeführten Parteienverhandlungen zugestimmt. Dafür war eine Änderung des Landes-Verfassungsgesetzes 1999, des Landtags-Geschäftsordnungsgesetzes und des Bezügegesetzes notwendig. Die Novelle wurde am Mittwochnachmittag vom Landtag einstimmig angenommen.

Eine weitere Änderung des Landtagsgeschäftsordnungsgesetzes wurde jedoch nur für diese Gesetzgebungsperiode beschlossen und betrifft die Zusammensetzung der Ausschüsse. Nachdem zwischen den im Landtag vertretenen Parteien Einvernehmen darüber besteht, den Grünen wieder ein volles Mitwirkungsrecht in den Sitzungen der Landtagsausschüsse einzuräumen, was ihnen aufgrund ihrer zwei Landtagssitze nach dem Grundsätzen der Verhältniswahl nicht zustünde. Dadurch verteilen sich die jeweils zehn Ausschuss-Mitglieder auf die im Landtag vertretenen Parteien folgendermaßen: SPÖ (ihr wären fünf Mitglieder zugestanden) und ÖVP je vier Mitglieder, FPÖ und Grüne je ein Mitglied. (APA)