Wien - Nach ihrer Anerkennung als Religionsgemeinschaft pochen die Zeugen Jehovas weiterhin auf eine Änderung der Gesetzeslage. Die Anerkennung sei ein "Meilenstein", meinte Walter Schneeweiß, Vorstandsmitglied der Zeugen Jehovas, am Freitag bei einer Pressekonferenz. Rechtsanwalt Reinhard Kohlhofer ergänzte aber: "Es ist noch lange nicht zu Ende", es seien noch weitere Verfahren gegen die Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig, die man nicht einstellen werde.

"Wir haben nun endlich den rechtlichen Status erreicht, von dem wir sagen, dass er uns zusteht - historisch und weil wir die Kriterien erfüllen", sagte Schneeweiß. Die Anerkennung als Religionsgemeinschaft habe auch Signalwirkung über Österreich hinaus. Dass Österreich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Juli 2008, wonach eine Anerkennung nach der Prüfung objektiver Kriterien für jede Gemeinschaft möglich sein muss, umgesetzt hat, sei ein "wichtiger Schritt". Die Zeugen Jehovas hatten seit 1978 für ihre Anerkennung gekämpft.

"Diskriminierung von Seelsorger"

Trotzdem meinte Rechtsanwalt Kohlhofer: "Es ist noch lange nicht zu Ende." Es seien noch weitere Verfahren gegen Österreich anhängig, die etwa die Diskriminierung von Seelsorgern betreffen. Diese werde man auch nicht einstellen. Außerdem kritisierte Kohlhofer, dass sich die Rechtslage für Glaubensgemeinschaften, die eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft anstreben, noch immer nicht geändert hat, obwohl diese "menschenrechtswidrig" sei. Einige gesetzliche Kriterien seien "rechtswidrig", so mache es beispielsweise die erforderliche Mindestzahl von rund 16.000 Anhängern vielen Gemeinschaften unmöglich, anerkannt zu werden, obwohl es sich um "Weltreligionen" handle.

Prinzipiell ist man aber über die Anerkennung der Zeugen Jehovas erfreut. Pressesprecher Johann Zimmermann hofft nun, dass "die Menschen uns als das wahrnehmen, was wir sind". Weiters glaubt er, dass die Anerkennung das "sachliche Gespräch über uns erleichtert". Kritik, wonach die Zeugen Jehovas keine positive Grundeinstellung zum Staat und zur Demokratie hätten, wies Zimmermann zurück. Man lehne den Wehrdienst ab, weil man "Friedensstifter" sei, der Zivildienst als Ersatz werde aber "im Allgemeinen angenommen". Zum Vorwurf, die Zeugen Jehovas würden sich nicht an Wahlen beteiligen dürfen, erklärte der Pressesprecher: "Das Wahlverhalten obliegt dem Gewissen des Einzelnen." (APA)