Berlin - Die Große Koalition in Deutschland hat sich auf eine weitgehende Reform des Waffenrechts verständigt, die noch vor der Bundestagswahl im Eilverfahren verabschiedet werden soll. Noch im Mai soll der Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht werden, Anfang Juni entscheiden die Innenminister von Bund und Ländern darüber. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

WAFFENSICHERUNG: Für einige Waffengattungen soll eine sogenannte biometrische Sicherung zur Pflicht gemacht werden. So soll sicher gestellt werden, dass nur noch der Besitzer selbst seine Waffe etwa per Fingerabdruck entsichern kann. Ein entsprechendes System ist bereits auf dem Markt. Dabei wird ein Kolben in den Lauf eingesetzt, der die Waffe unbrauchbar macht. Entsichert werden kann sie nur über die Abgabe des Fingerabdrucks auf einem kleinen elektronischen Gerät, das mit dem Kolben verbunden ist. Das System kostet etwa 200 Euro und soll bereits für fast alle Kaliber verfügbar sein. Für welche Waffen diese Vorschrift gelten soll, muss noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Die SPD will eine entsprechende Regelung auch für Waffenschränke durchsetzen. Dagegen wehrt sich die Union aber.

VERBOT VON KAMPFSPIELEN: Im Ordnungswidrigkeitsrecht soll ein Verbot von "menschenverachtenden Spielen" verankert werden. Dazu zählen Paintball, Gotcha oder Laserdom, bei denen die Spieler mit Farbmunition oder Luftdruckwaffen aufeinander Jagd machen. Verstöße gegen das Verbot sollen mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

KONTROLLEN VON WAFFENBESITZERN: Waffenbesitzer sollen künftig auch dann von den zuständigen Behörden kontrolliert werden dürfen, wenn kein Verdacht auf Gesetzesverstöße besteht. Zwar können sie den Zugang zu ihrer Wohnung verweigern, aber nur, wenn sie einen triftigen Grund dafür vorweisen können. Ansonsten droht ihnen der Entzug des Waffenscheins. Es soll auch schärfer überprüft werden, ob die Inhaber eines Waffenscheins diesen tatsächlich benötigen. Bisher wird nur alle drei Jahre das "Bedürfnis" des Waffenbesitzes überprüft. Künftig soll es keine festgelegte Frist mehr geben. Die Überprüfungen sind dann jederzeit möglich.

ZENTRALES WAFFENREGISTER: Bisher sind Waffen auf kommunaler Ebene registriert. Künftig sollen die Angaben in einem zentralen Register gebündelt werden, um die Kontrolle zu verbessern.

AMNESTIE: Personen, die illegal Waffen besitzen, können diese innerhalb einer bestimmten Frist bei der Polizei abgeben, ohne dass ihnen ein Strafverfahren droht. Eine entsprechende Regelung gab es schon einmal vor einigen Jahren. Jetzt soll sie erneuert werden.(APA/AP)