Wien - Kein Ende der kritischen Stimmen zur ÖBB: Nach Spekulationsgeschäften, die der Bahn durch notwendig gewordene Rückstellungen im Vorjahr knapp eine Mrd. Euro Verlust beschert haben, und heftig diskutierter Bonuszahlungen an das Management ist es nun der Rechnungshof, der mit neuer Kritik aufhorchen lässt. Eine Überprüfung habe ergeben, dass die ÖBB "den überwiegenden Teil der Empfehlungen des Rechnungshofs aus dem Jahre 2005 erst teilweise umgesetzt" habe, gab die Prüfbehörde am Montag bekannt.

Kritisiert werden in dem Bericht, der dem Nationalrat zugeleitet wurde, teure Beratungsleistungen, die extern zugekauft wurden. "Ein langfristiger Beratungsvertrag mit einer Rechtsanwaltskanzlei sah ein bis zum Jahr 2017 abzuwickelndes Auftragsvolumen von 4,50 Millionen Euro vor. Die ÖBB-Holding AG akzeptierte darin für sie ungünstige Vertragsbedingungen. So hat sie in Summe mindestens rund 2,90 Millionen Euro zu leisten, auch wenn seitens der Rechtsanwaltskanzlei keine Leistungen abgerufen und erbracht werden", heißt es in dem Bericht.

Die Stundensätze besagter Rechtsanwaltskanzlei lägen um 15 bis 30 Prozent über jenen, welche die ÖBB anderen Rechtsanwälten vergüte. Das Auftragsvolumen für das erste Vertragsjahr sei um 34 Prozent unterschritten worden. Daran sehe man, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs aus 2005, externes juristisches Know-how nur punktuell sowie in zeitlich und betraglich eingegrenzten Projekten zuzukaufen, nicht in allen Fällen umgesetzt wurde.

Wenig Widerhall haben die Empfehlungen des Rechnungshofes auch zur Energiebesteuerung gefunden. Kritisiert werden etwa die mangelnde Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Ökologisierung der Energiesteuern, fehlende Kontrollen bei der Rückvergütung sowie die Verfahrensabwicklung.

Der hohe Arbeitsanfall habe etwa bewirkt, dass Anträge auf Energieabgabenvergütung vielfach ohne nähere Überprüfung erledigt worden seien. Allein 2008 seien rund 580,53 Mio. Euro an Energieabgaben vergütet worden. (stro, DER STANDARD, Printausgabe, 12.5.2009)