Am 18. Mai um 8.00 Uhr wird mit dem E-Voting zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) die erste landesweite elektronische Wahl starten. Einzige Voraussetzung ist eine Bürgerkarte, für die Stimmabgabe per Internet kann man bis kurz vor Wahlschluss am 22. Mai um 18.00 Uhr seine E-Card, Bankomat- oder Studentenkarte aktivieren lassen. Bisher haben dies mehr als 10.000 Studenten im Rahmen einer Aktion des Wissenschaftsministeriums getan. Vom 26. bis 28. Mai folgt dann die klassische Urnenwahl.

Auszählung

Ausgezählt werden die elektronischen Stimmen gemeinsam mit jenen der Papierwahl am 28. Mai ab 17 Uhr, wenn das letzte Wahllokal schließt. Mit den ersten Ergebnissen einzelner Unis ist nicht vor 19.00 Uhr zu rechnen, sagte der Vorsitzende der Wahlkommission, Bernhard Varga, am Dienstagabend vor Journalisten.

Für die elektronische Stimmabgabe ist prinzipiell nur eine aktivierte Bürgerkarte nötig; für Studenten, deren PC nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllt (Systemcheck unter https://oeh-wahl.gv.at/Content.Node/33092_10.html) stehen an den Unis österreichweit 30 sichtgeschützte Computer mit Kartenlesegerät zur Verfügung. Für die Wahl am eigenen PC benötigt man neben der aktivierten Bürgerkarte auch ein solches Gerät. Auch Sicht des Wissenschaftsministeriums wäre es aufgrund internationaler Erfahrungen bereits ein Erfolg des E-Voting-Projekts, wenn ein Prozent der 230.000 Studenten elektronisch wählen würde.

Neu ist, dass für die Wahl nicht die entsprechende Software von der Bürgerkarten-Seite (http://www.buergerkarte.at) auf dem Computer installiert werden muss. Die Stimmabgabe ist nunmehr auch über die Online-Bürgerkartenumgebung – ähnlich wie bei Finanz-Online – möglich. Außerdem können Studenten auf Wunsch auch nur einzelne Organe elektronisch und andere auf Papier wählen – also etwa die Studienvertretung per Internet, die Uni-Vertretung in der Wahlkabine. Nach der Stimmabgabe werden – als sogenannter "Übereilungsschutz" – nochmals alle Wahloptionen angezeigt. Mit einem sechsstelligen PIN wird die "eidesstattliche Erklärung", dass man unbeeinflusst gewählt hat, unterschrieben. Danach erscheint ein Code, mit dem nach Auszählung der Stimmen überprüft werden kann, ob seine Stimme berücksichtigt wurde und gegebenenfalls bei der Wahlkommission Einspruch erheben.

Serverraum wird überwacht

Während der E-Voting-Woche können Wahlkommission und -beobachter im Bundesrechenzentrum, wo die technische Infrastruktur steht, laufend per Kamera den Serverraum überwachen und die Beteiligung an den einzelnen Unis mitverfolgen. Sollte es zu Komplikationen kommen, etwa durch einen Hackerangriff, wird die Wahlkommission vom Zentrum für sichere Informationstechnologie (A-SIT) beraten, ob die Wahl unter- oder abgebrochen werden soll. Dafür, dass auch tatsächlich nichts an der von der A-SIT zugelassenen Software verändert wird, soll ein technischer Notar sorgen. Nach der Zertifizierung wurde das System versiegelt und plombiert, Veränderungen sind nur noch in seinem Beisein möglich.

Für Gerhard Höllerer, den Präsident des Österreichischen Blindenverbandes, ist E-Voting ein Schritt in Richtung barrierefreies Wählen für blinde und sehbehinderte Studenten. Bisher konnten diese bei ÖH-Wahlen nur gemeinsam mit einer Vertrauensperson wählen gehen, Wahlschablonen wie bei Nationalrats- und anderen Wahlen gibt es wegen der vielen verschiedenen antretenden Fraktionen – es gibt allein 1705 Kandidaten für die Studienvertretungen – und der zu kurzen Zeit zwischen Bekanntgabe der Listen und der Wahl nicht. Durch E-Voting und einen PC mit spezieller Sprachausgabe-Sorftware hätten blinde Menschen nun eine Möglichkeit zum "selbstständigen Wählen", so Höllerer. (APA)