Linz - Im Jänner des Vorjahres schloss die Staatsanwaltschaft Wels den Akt zum Tod der damals 29-jährigen slowakischen Pflegerin Denisa S. - deren nackter Leichnam am 29. Jänner 2008 in der Ager (Bez. Vöcklabruck) gefunden wurde - mit dem Vermerk "Selbstmord". Offensichtlich zu schnell - wie man jetzt erkennen musste. Ein zusätzliches Gutachten, von der Staatsanwaltschaft Wels in Auftrag gegeben, soll jetzt klären, warum ein slowakischer Obduktionsbericht erhebliche Zweifel an der Selbstmordtheorie beinhaltet. Ein Vergleich mit einer österreichischen Expertise war bis dato nicht möglich: Mit 30. Jänner wurde der Leichnam nämlich bereits freigegeben und die junge Frau ohne Obduktion in ihre Heimat überstellt.

Gut ein Jahr brauchte das Justizministerium für die Übersetzung des slowakischen Gerichtsgutachten, und jetzt wird man bei der Staatsanwaltschaft Wels doch aktiv. "Es gibt Widersprüche, die jetzt durch ein zusätzliches Gutachten geklärt werden sollen", so Sprecher Manfred Holzinger knapp.

Beauftragt wurde dafür der renommierte Linzer Gerichtsmediziner Johann Haberl. Eine Klärung dürfte aber schwer werden. "Eine Wasserleiche lässt immer einen gewissen Interpretationsspielraum zu. Die angeblichen blauen Flecken im vorliegenden Fall können von einem Sturz ins Wasser herrühren, aber natürlich kann man auch eine Gewaltanwendung nicht ausschließen", erläutert Haberl.

Dass, laut slowakischem Bericht, Blutergüsse an den Unterarmen und Schenkeln klar auf eine "mechanische Gewalt durch eine andere Person" hinweisen würden, zweifelt Haberl an. "Der Leichnam war beim Auffinden durch die Fäulnis arg ramponiert. Fraglich, ob sich bei einer Obduktion dann solche Sachen wirklich eindeutig belegen lassen." Nachsatz: "Ich bin aber bei Wasserleichen prinzipiell dafür, dass sie immer aufgemacht werden." (Markus Rohrhofer, DER STANDARD Print-Ausgabe, 19.05.2009)