Luxemburg - Der deutsche Apothekenmarkt bleibt Ketten verwehrt. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Dienstag das sogenannte Fremdbesitzverbot bestätigt. Demnach dürfen nur zugelassene Pharmazeuten Apotheken besitzen und betreiben. Dies sei im Interesse des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, urteilte Luxemburg.

Für etliche Drogeriemarktketten und Pharmagroßhändler ist das ein harter Schlag. Sie hatten auf grünes Licht gehofft, um in die lukrative Branche einsteigen zu können. Doch der Gerichtshof sieht das anders. Das Fremdbesitzverbot greife zwar in die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr ein. Doch hierbei gehe es vielmehr um eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung.

"Ganz besonderer Charakter" von Medikamenten

Arzneien hätten einen "ganz besonderen Charakter". Daher sei es legitim, wenn EU-Staaten versuchten, Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung zu verringern, ließen die Richter wissen. Apotheken gehörten in die Hand ausgebildeter Fachleute. Zwar seien auch diese gewinnorientiert, ihr Gewinnstreben werde jedoch gezügelt.

Der deutsche Apothekerverband und Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßten das Urteil. Das in dem Streit unterlegene Saarland zeigte wenig Verständnis: In den deutschen 21.600 Apotheken seien schon heute mehr Angestellte als Eigentümer beschäftigt, sagte Gesundheitsstaatssekretär Wolfgang Schild von der CDU.

Filiale in Saarbrücken

Das Saarland hatte die Vorschriften für europarechtswidrig gehalten und deshalb der holländischen Internet-Apotheke DocMorris den Betrieb einer ersten Filiale in Saarbrücken erlaubt. Die Folge: Klagen von Apothekern und Verbänden.

Nach dem Urteil aus Luxemburg will DocMorris, Tochter des Pharmagroßhändlers Celesio, nun seine Kooperation mit den unabhängigen Apothekern ausbauen. Auch der Laden in Saarbrücken soll geöffnet bleiben. Zumindest so lang, bis dort das Verwaltungsgericht abschließend über den Konflikt entschieden hat.

Neben DocMorris liebäugeln auch andere Ketten mit dem Einstieg ins Pharmageschäft: Rewe, DM und Quelle etwa, auch Schlecker nahm erste Anläufe.

Österreichs Apotheker erleichtert

Erleichtert zeigten sich Österreichs Apotheker. Das Urteil sei zu begrüßen, weil die EU-Kommission Mahnverfahren wegen der Beteiligung an Apotheken auch gegen Österreich eingeleitet hat. Das ös-terreichische Gesetz schließt den Betrieb von Apotheken durch Kapitalgesellschaften aus. (APA, vk, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.5.2009)