Die Selbsthilfegruppe "Krebspatienten für Krebspatienten" hat der Stadt Graz 181 Anzeigen gegen ihrer Meinung nach beim Rauchverbot säumige Wirte überreicht. Rund 190 Lokale in Graz wurden überprüft, nur einige wenige seien richtig gekennzeichnet gewesen, beanstandete Obmann Dietmar Erlacher bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Anonyme Anzeigen gegen Wirte seien über die Homepage der Initiative möglich.
In Graz gibt es insgesamt rund 2.000 Hotellerie- und Gastronomiebetriebe, die vom Tabakgesetz betroffen sind. "Erschreckend" sei die Situation in Einkaufszentren, die seit 2005 rauchfrei sein müssten, bemängelte Erlacher. Mitarbeiter der Gruppe "Initiative Rauchfreie Gaststätten" seien in einem Lokal im Einkaufszentrum Nord in Graz "sehr undiplomatisch" behandelt worden. "Tätlichkeiten gehören nicht ins Spiel", so Erlacher. Von einer Anzeige sei jedoch abgesehen worden, das betreffende Lokal teilte dem Verein in der Zwischenzeit mit, dass es ab sofort "rauchfrei" sei. Die Shoppingcity Seiersberg erfülle als österreichweit einziges Einkaufszentrum die gesetzlichen Anforderungen, so Erlacher. Christian Guzy, Miteigentümer des Einkaufszentrums, erhielt als Auszeichnung die "Goldene Orange" verliehen.
"Jeder Anzeiger wird nachgegangen"
Die Grazer Gemeinderätin Verena Ennemoser begrüßte die Initiative: "Solche Aktionen sind sinnvoll, wenn sie der Sache dienen". Jeder Anzeige werde nachgegangen, bereits jetzt lägen rund 100 Anzeigen bei der Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz auf. Das Ermittlungsverfahren sei aber sehr langwierig. Bisher seien rund 25 Wirte abgestraft worden.
Die steirische Wirtschaftskammer warnte in einer Aussendung vor der "Kriminalisierung einer ganzen Branche durch selbst ernannte Raucher-Sheriffs". Der Obmann der Fachgruppe Gastronomie, Karl Wratschko, erhofft sich ein "partnerschaftliches Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern in der heimischen Gastronomie". Die geltenden Gesetze seien von den Gastwirten zu befolgen, es dürfe aber nicht vergessen werden, dass viele Lokale im Zuge der Übergangsfrist noch mehr als ein Jahr Zeit für die nötigen Umbaumaßnahmen hätten. (APA)