Eine neue Facette der Wirtschaftskrise sind bei M&A-Transaktionen Schwierigkeiten bei der Sicherung der Kaufpreiszahlung für die Zeit zwischen Signing und Closing oder - bei Kaufpreisstundung - einem anderen Stichtag in der Zukunft. Ein ähnliches Problem stellt sich etwa bei Earn-out-Vereinbarungen, Kaufpreisbesserungsregelungen oder der Sicherung von Gewährleistungsansprüchen.

Noch vor knapp einem Jahr war die praktische Lösung regelmäßig die Übergabe einer abstrakten Bankgarantie, wobei bereits damals häufig über die erforderliche Qualität der garantierenden Bank als "erstklassige" Bank diskutiert wurde. Die österreichischen Großbanken wurden aber regelmäßig als solche akzeptiert. Die Zahlung des Kaufpreises galt damit als gesichert. Der Käufer hatte dadurch einen wesentlichen Vorteil: Für den mitunter mehrere Monate bis Jahre dauernden Zeitraum war sein Kapital nicht gebunden. Bei Fremdfinanzierung fielen die Finanzierungskosten und Zinsen erst ab der Zahlung an. Die Kosten der Bankgarantie wurden wegen dieses Vorteils in Kauf genommen.

Die Krise hat in mehrfacher Weise die Besicherung durch Bankgarantie schwieriger gemacht. Zum einen ist das Vertrauen in Bankgarantien gesunken: In der Anfangsphase der Krise wurde an der Bonität der Banken gezweifelt. Auch wenn dieses Vertrauen langsam zurückkehrt, so besteht nach wie vor eine gewisse Unsicherheit über die Zahlungsfähigkeit und vor allem auch -willigkeit der garantierenden Bank in mehreren Monaten bis Jahren.

Banken verlangen Cash

Zum anderen sind Bankgarantien seit der Krise praktisch schwer zu bekommen. Die Banken sind häufig nur dann bereit, eine Garantie abzugeben, wenn der garantierte Betrag in voller Höhe in Cash besichert wird. Der Hauptvorteil der fehlenden Kapitalbindung besteht also in der Regel praktisch nicht mehr. Zusätzlich halten sich bei der derzeit geringen Verzinsung die Kosten der Bankgarantie und die Zinsen auf das Kapital in etwa die Waage.

Will man sich daher bei M&A-Transaktionen nicht mit der schuldrechtlichen Zahlungsverpflichtung zufriedengeben, sind alternative Sicherungsmöglichkeiten gefragt. Zunehmend interessant wird wieder die Abwicklung über Treuhänder, wobei auch beim Treuhandkonto das Insolvenzrisiko des kontoführenden Kreditinstituts berücksichtigt werden sollte. Bei (teilweiser) Kaufpreisstundung ist der Eigentumsvorbehalt an den verkauften Shares oder Assets ein mögliches, aber in der praktischen Umsetzung problematisches Sicherungsmittel.

Alternative Sicherungsvarianten wären Garantien Dritter wie der Konzernmutter, Pfandrechte an bestimmten Vermögensgegenständen, Sicherungszessionen oder Bürgschaften. Risikofreudigere Verkäufer könnten sich mit einer (verbindlichen) Finanzierungszusage oder einem Flower-Paper zufrieden geben. In der Praxis ist im Einzelfall jedenfalls Kreativität gefragt. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.5.2009)