Wien - Die Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG) soll am Mittwoch in Begutachtung gehen. Das bestätigte der Sprecher von Staatssekretär Josef Ostermayer (S) gegenüber der APA. Wichtigster Punkt soll dabei die Regelung der Videoüberwachung sein. Wie im Regierungsprogramm angekündigt, wird im DSG klargestellt, dass der Datenschutzkommission (DSK) keine Zuständigkeit zukommt, wenn die Kriminalpolizei "im Dienste der Strafrechtspflege" tätig wird.

Weiters in dem Gesetzesentwurf enthalten sind die "Anpassung des DSG 2000 an die technischen Herausforderungen", die einheitliche Zuständigkeit des Bundes für Datenschutzangelegenheiten und die Vereinfachung des Registrierungsverfahrens bei Datenanmeldungen. Die DSG-Novelle wird auch Thema bei der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission sein, die von Donnerstag bis Samstag in Weißenbach am Attersee (Oberösterreich) stattfindet.

Novelle beinhaltet klare vorgaben zur Videoüberwachung

Die Novelle zum Datenschutzgesetz soll insbesondere klare Vorgaben für den Umgang mit Videoüberwachung erreichen. So werde es weiterhin keine Meldepflicht im rein persönlichen oder familiären Bereich geben, heißt es aus dem Büro von Staatssekretär Josef Ostermayer (S) gegenüber der APA. Ansonsten unterliegen Videoüberwachungen grundsätzlich der Vorabkontrolle durch die Datenschutzkommission (DSK).

Durch die Regelung der Videoüberwachung soll die Rechtssicherheit verbessert werden, was zur "Vermeidung frustrierten Aufwands für Videoanlagen, die sich im Nachhinein als unzulässig erweisen", führen soll. Durch die Verkürzung der Registrierungsverfahren soll schneller feststehen, ob mit einer Datenanwendung begonnen werden darf oder nicht. Die neuen Sanktionen für die Vernachlässigung der Meldepflicht stellen laut Vorblatt der Gesetzesnovelle "Chancengleichheit im Wettbewerb" sicher.

Die Regierung erwartet sich durch die "teils massive Einschränkung" von Prüf- bzw. Meldepflichten im Registrierungsverfahren Arbeitsentlastungen größeren Ausmaßes im Bereich des Datenverarbeitungsregisters (DVR) und damit bei der vom Bund auszustattenden DSK. Dies soll zur "Entschärfung der angespannten Personalsituation beitragen".

Text des Gesetzes soll vereinfacht werden

Der Text des Grundrechts auf Datenschutz wird in der Novelle vereinfacht, das Registrierungsverfahren soll durch die Einführung einer Online-Registrierung beschleunigt werden. Gleichzeitig will die Regierung Ressourcen vermehrt für die Prüfung "wirklich brisanter Meldungen" wie Datenanwendungen, die sensible oder strafrechtlich relevante Daten enthalten, einsetzen.

Die Befugnisse der DSK werden vor allem durch die Schaffung von Untersagungsmöglichkeiten bei rechtswidriger Unterlassung der Meldung oder einer wesentlichen "Gefährdung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen" gestärkt. Das Beschwerdeverfahren vor der DSK wird - nach dem Vorbild von UVS- und Höchstgerichtsverfahren - präziser geregelt.

Durch die Schaffung einer einheitlichen Gesetzgebungs- und Vollziehungszuständigkeit des Bundes können aus der bisherigen Kompetenzzersplitterung "resultierende unbefriedigende Differenzierungen" beseitigt werden. Dadurch erwartet man sich eine vollständige Entlastung der Länder.

Bereits vor einem Jahr hatte es einen Anlauf zur Novellierung des Datenschutzgesetzes gegeben. Manche Kritiker hatten "verlorene Chancen" darin gesehen, andere Organisationen befürchteten den leichtsinnigen Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten. Aufgrund der Neuwahl ist es allerdings zu keiner Umsetzung gekommen. (APA)