Wien - Der Beschluss des Budgetbegleitgesetzes landet aller Voraussicht nach vor dem Höchstgericht. Da aus Sicht der Bundesländer Vorarlberg und Oberösterreich das Kassenpaket zu Lasten der lokalen Gebietskrankenkassen geht, wollen sie sich an den Verfassungsgerichtshof wenden. Gesundheitsminister Alois Stöger (S) glaubt freilich nicht, dass diese Klagen erfolgreich sein können, wie er im APA-Interview betont. Gleichzeitig lockt er die Länder, in dem er geringere Beiträge an den Ausgleichsfonds der Kassen in Aussicht stellt, was den Trägern eine gehörige Entlastung bringen würde.

Der Ausgleichsfonds der Krankenkassen ist so konzipiert, dass die Träger zwei Prozent ihrer Beitragseinnahmen abliefern müssen und dazu noch eine steuerliche Finanzierung kommt. Je nach Jahr kommen so 250 Millionen Euro zusammen, die zwischen den Gebietskrankenkassen verteilt werden. Entscheidend für die Höhe der jeweiligen Zuwendungen sind Strukturargumente, im Klartext, wie günstig oder ungünstig die Versichertenstruktur aussieht.

Das letzte Mal wurde noch unter Schwarz-Blau am Ausgleichsfonds gerüttelt. Da wurde verfügt, dass die Träger vier statt zwei Prozent ihrer Beitragsmaßnahmen an den Ausgleichstopf einzahlen müssen. Zudem wurde vereinbart, dass die Vergabe der Mittel nicht nur nach strukturellen Kriterien dirigiert wird sondern auch nach der Erfüllung von Zielvorgaben. Schließlich wurden noch die Berufsständischen Kassen wie jene der Gewerbetreibenden oder Bauern einbezogen. Alle drei Punkte scheiterten vor dem Verfassungsgerichtshof, an den sich das Land Vorarlberg gewandt hatte.

Nun gibt es für die Gebietskrankenkassen erfreulichere Nachrichten aus dem Mund des Gesundheitsministers. Er will die Beiträge an den Fonds senken, da durch die von der Regierung eingeleitete Entschuldung weniger Bedarf an Mittelaufbringung durch die Kassen selbst besteht. Wie weit er mit den Beiträgen heruntergehen will, sagte Stöger noch nicht. Eine Lösung erwartet er aber in Bälde. Im Herbst sollte jedenfalls eine Lösung zu Stande gekommen sein - "je schneller, umso besser".

Die Verfassungsbedenken Vorarlbergs und Oberösterreichs gegen die Auflösung des Katastrophenfonds, die zu einem großen Teil der besonders stark verschuldeten Wiener Kasse zu Gute kommt, teilt Stöger nicht. Er beruft sich dabei auf den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt.

Zusätzlich sieht sich Stöger auch mit den Länder-Gebietskrankenkassen einig. Einzig die Politik mobilisiere aus einer Sicht angesichts der Landtagswahlen in Oberösterreich und Vorarlberg in diesem Jahr. Er glaube, dass hier "eher die Wahltaktik und die Bewegung gegen Wien wichtiger war". Denn man dürfe nicht vergessen, dass insgesamt mehr 700 Millionen ins System gepumpt würden, von denen auch die Kassen in Oberösterreich und Vorarlberg profitieren. Dass man diese bei den Entschuldungsmaßnahmen für die Kassen mit negativem Reinvermögen nicht integrieren könne, erkläre sich von selbst. Man könne für Vorarlberg nicht prophylaktisch Schulden abbauen.

Eine andere Botschaft des Ministers werden die Länder gerne hören. Stöger denkt keinesfalls daran, den Finanzausgleich mit der Spitalsfinanzierung aufzuschnüren. Wie im Regierungspakt festgelegt, bleibe die Vereinbarung wie geplant bis 2013 in Kraft.

Optimistisch ist Stöger, dass die Verhandlungen des Hauptverbands über Strukturreformen im Gesundheitssystem vor dem Sommer abgeschlossen sind, auch wenn dies die Ärztekammer für unrealistisch hält und die Sozialversicherung selbst das Spitalsthema und damit die Länder einbeziehen will. Er bewerte es nicht über, dass beide Seiten einen Weg zu Ausflüchten gesucht hätten. Fakt sei, dass er beiden Forderungen eine Absage erteilt habe.

Als Druckmittel sieht der Minister jene Millionen, die den Kassen nur dann zu Gute kommen, wenn sie auch selbst Kostendämpfungsmaßnahmen einleiten. Er könne sich daher nicht vorstellen, dass die Träger ein Interesse haben könnten, dass nichts zu Stande kommt, meint Stöger. (APA)