Wien - Während der NS-Zeit dürften mindestens 400.000 Frauen und Männer zwangssterilisiert worden sein. Etwa 6.000 davon lebten laut Schätzungen in der sogenannten "Ostmark", 1.200 sollen es allein in Wien gewesen sein. Mit ihrem Schicksal und der - wie die Autorin befindet unzureichenden - Aufarbeitung und Rehabilitierung setzte sich die Historikerin Claudia Spring auseinander. Das Buch "Zwischen Krieg und Euthanasie" wird am 15. Juni in Wien präsentiert.

Die Zwangseingriffe beruhten auf dem nationalsozialistischen "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses". Dieses habe vorgesehen, dass Menschen bei denen "angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives Irrsein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blindheit oder Taubheit, schwere erbliche körperliche Missbildung oder Alkoholismus" diagnostiziert wurde, auch gegen ihren Willen, also zwangsweise sterilisiert werden konnten - und dies auch wurden. Schwachsinn etwa galt laut der Publikation grundsätzlich als vererbbar. Die von der Zwangssterilisation bedrohten Frauen und Männer konnten nur versuchen, exogene Ursachen für die an ihnen diagnostizierten Krankheiten zu nennen. Übrigens waren ungefähr gleich viele Männer wie Frauen betroffen.

Die Autorin stützte sich bei ihren Recherchen unter anderem auf die Sammlung von Beschlüssen und Verfahrensakten des Erbgesundheits- und Erbgesundheitsobergerichts Wien 1940 - 1945. Die Amtsärzte konnten demnach entscheiden, ob ein Verfahren als "kriegswichtig" weitergeführt oder die Beschlussfassung aufgeschoben wird. Laut den Unterlagen wurden ab Herbst 1944 nur zwölf Verfahren in Wien kriegsbedingt eingestellt. Dies zeige, dass die ärztlichen Beisitzer am Erbgesundheitsgericht Wien ihre Tätigkeit auch unter erschwerten Rahmenbedingungen für kriegswichtig hielten und unbeirrt fortsetzten. So wurde etwa aufgrund der zunehmenden Fliegeralarme ein provisorischer Raum im Keller des Gerichts für die Sitzungen eingerichtet, heißt es in dem Werk.

Spring dokumentiert außerdem die Versuche der Betroffenen, sich gegen die Zwangssterilisation zu wehren, die Straffreiheit der Richter und Ärzte sowie die "Verweigerung der Entschädigungsleistungen" für diese Männer und Frauen bis 1995 bzw. 2005. "Obwohl die Zwangssterilisation seit 2005 explizit als nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahme gilt, sind die Beschlüsse der NS-Gerichte bis heute nicht aufgehoben", stellte die Historikern im Gespräch mit der APA fest. "Ich würde mir wünschen, dass ein eindeutiges NS-Aufhebungsgesetz formuliert wird, mit dem die Beschlüsse der NS-Gerichte aufgehoben und als ungültig erklärt werden. Außerdem eine explizite Anerkennung, dass damals Unrecht passiert ist", so Spring. Ähnlich wie bei den "Trümmerfrauen" soll eine gezielte Informationskampagne durchgeführt werden, um die Betroffenen über ihre Möglichkeiten aufzuklären. (APA)