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"Die Cola ist nicht gesundheitsgefährdend, aber sie verstößt gegen Lebensmittelrecht", sagte der Sprecher des Thüringer Gesundheitsministeriums.

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Hamburg - Nach dem Fund von Kokainspuren im Cola von Red Bull haben die Lebensmittel-Aufsichtsbehörden mehrerer deutscher Bundesländer das Getränk aus dem Verkehr gezogen. Nach Hessen und Nordrhein-Westfalen betätigten am Samstag auch Thüringen und Rheinland-Pfalz ein entsprechendes Verkaufsverbot. In Baden-Württemberg dagegen bleibt das Cola vorerst in den Regalen.

Unterdessen hat auch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) schon Proben des Getränks in Österreich gezogen, erklärte AGES-Sprecherin Ingrid Kiefer am Samstag. Red Bull wehrte sich unterdessen gegen das Verkaufsverbot. "Wir sind informiert worden und gehen der Sache nach", sagte Kiefer. Man habe bereits Proben des Cola gezogen, diese würden derzeit untersucht. "Welches Ergebnis diese haben, kann ich aber noch nicht sagen." Die AGES-Sprecherin rechnete damit, dass Resultate zum Wochenbeginn vorliegen könnten.

Das nordrhein-westfälische Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) hatte ein Gutachten zum Cola erstellt und Spuren von Kokain gefunden, die offensichtlich von einem dekokainierten Cocablatt-Extrakt stammen. Damit sei das Cola kein Lebensmittel mehr, sondern falle unter das Betäubungsmittelgesetz, hieß es im Bundesverbraucherschutzministerium. Das Ministerium in Berlin wies am Samstag erneut darauf hin, dass Verbraucherschutz Sache der Bundesländer sei und dass über ein mögliches Verkaufsverbot nur dort entschieden werden könne. Alle Länder hätten das LIGA-Gutachten bekommen, erklärte eine Sprecherin.

Nicht gesundheitsgefährdend

"Die Cola ist nicht gesundheitsgefährdend, aber sie verstößt gegen Lebensmittelrecht", sagte der Sprecher des Thüringer Gesundheitsministeriums, Thomas Schulz. "Auch wenn die nachgewiesene Substanz unbedenklich ist, handelt es sich rechtlich bei dem Getränk um kein Lebensmittel, sondern ein Betäubungsmittel." Baden-Württemberg will zunächst keine Konsequenzen ziehen. "Es gibt bislang noch keine Hinweise, dass auch der Handel in Baden-Württemberg von den Lieferungen betroffen ist", sagte eine Sprecherin des Stuttgarter Verbraucherministeriums.

 

Red Bull wehrt sich gegen das Verkaufsverbot. "Dekokainierte Cocablatt-Extrakte werden weltweit als Aroma in Lebensmitteln eingesetzt", zitierte die "Frankfurter Neue Presse" am Samstag das Unternehmen. Red Bull Cola sowie andere Lebensmittel, die Cocablatt-Extrakte enthielten, gälten sowohl in der EU als auch in den USA als unbedenklich und verkehrsfähig.

Deutsche Pharmakologe: Vorgehen gegen Red Bull Cola fragwürdig

Trotz des Funds von Kokainspuren hält der deutsche Pharmakologe Fritz Sörgel die lebensmittelrechtlichen Maßnahmen gegen das Cola von Red Bull für übertrieben. Er habe bei einem massenspektroskopischen Schnelltest erhebliche Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen von Red Bull Cola für die Stoffe Kokain und dessen Abbauprodukt Benzoylecgonin (BEC) gefunden, sagte der Leiter des Instituts für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg der Deutschen Presse-Agentur dpa am Samstag.

"Wir haben auch den Koffeingehalt gemessen. Auch er ist sehr variabel. Koffein wird diesem Getränk offensichtlich durch Pflanzenextrakte zugemischt. Diese streuen im Gehalt natürlich mehr, als wenn man Koffein als reines Pulver gut steuerbar zumischen würde", sagte Sörgel weiter.

"Wenn man andere Nahrungsmittel und Getränke auf diesem Level der Empfindlichkeit messen würde, wie jetzt Red Bull Cola, fände man vieles", sagte der Experte. "Dank moderner Analysenmethoden lernen wir immer mehr, dass wir in einem Meer von Drogen und Dopingstoffen leben." Als Beispiel nannte er das vor einigen Jahren wieder zugelassene traditionsreiche alkoholische Getränk Absinth.

"Der Nachweis von Kokain und insbesondere von dessen Abbauprodukt Benzoylecgonin ging bei Red Bull Cola sehr schnell, innerhalb von fünf Stunden", sagte Sörgel. Der Experte wandte ein: "Warum Red Bull Cola verbieten, wenn man zum Beispiel den Stoff Octopamin, der auf der Verbotsliste der Dopingstoffe steht und der im Körper zu einem amphetaminartigen Stoff umgebaut wird, in Nahrungsergänzungsmitteln zulässt?" Der gesellschaftliche und politische Umgang mit anregenden und leistungssteigernden Lebensmitteln sei äußerst inkonsequent, sagte Sörgel. (APA/dpa)