Linz - Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich hat am Montag auf eine Gesetzeslücke aufmerksam gemacht, wegen der eine Schwangere in einem Raucherlokal arbeiten musste. Weil der Gastronom um Umbau angesucht habe, trete ein Beschäftigungsverbot erst im Juli 2010 in Kraft, so die AK Oberösterreich. Sie fordert erneut eine sofortige Änderung des Tabakgesetzes.

Als sie schwanger wurde, bemerkte die Frau in zunehmendem Ausmaß, dass sie die Nikotinschwaden in dem ausgewiesenen Raucherlokal nicht vertrug. Kein Problem, dachte die werdende Mutter, hatte sie doch gehört, dass Schwangere dort nicht arbeiten müssen. Die Mühlviertlerin musste sich jedoch weiter dem schädlichen Rauch aussetzen. Die Möglichkeit, vorzeitigen Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, gab es aufgrund einer Gesetzeslücke für sie nicht.

Rechtliche Lage

Tatsächlich dürfen schwangere Frauen laut Tabakgesetz in Räumen, wo sie der Einwirkung des blauen Dunstes ausgesetzt sind, nicht arbeiten. Diese Bestimmung gilt bereits jetzt vollinhaltlich in Betrieben, die sich als reine "Rauchlokale" deklariert haben. In Betrieben mit mehr als 50 Quadratmetern, die wegen einer Ausnahmegenehmigung zur Durchführung der notwendigen Umbauarbeiten bis 30. Juni kommenden Jahres vom Rauchverbot ausgenommen seien, tritt das Beschäftigungsverbot allerdings erst mit 1. Juli 2010 in Kraft.

In Betrieben mit getrennten Rauch-/Nichtrauchbereichen gilt das Beschäftigungsverbot für Schwangere dann, wenn eine Beschäftigung im Nichtrauchbereich nicht möglich ist. Im Falle eines solchen Beschäftigungsverbotes sieht das ASVG einen eigenen Wochengeldanspruch vor. Bestätigt der Arbeitgeber, dass eine Beschäftigung der werdenden Mutter ohne Einwirkung von Rauch nicht möglich ist, besteht Anspruch auf Wochengeld gegenüber der Gebietskrankenkasse.

Weiterarbeit trotz Arztbestätigung

Die Frau arbeitete jedoch in einem Betrieb, das um Umbau angesucht hatte. Obwohl ihr der Frauenarzt bestätigte, dass sie den Rauch nicht verträgt, musste die junge Frau weiter in dem Lokal arbeiten. Auch die Amtsärztin konnte ihr nicht helfen. Das Arbeitsinspektorat habe sich laut AK ebenfalls für unzuständig erklärt. Mittlerweile befindet sich die Kellnerin übrigens im normalen Mutterschutz. (APA/red)