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Lehrer müssen aufpassen wann und was sie auf Twitter schreiben

Foto: Kitwood/ Getty Images

Im schottischen Verwaltungsbezirk Argyll and Bute sorgt derzeit das außerordentliche Twitter-Engagement einer Mittelschullehrerin für Aufregung. Wie BBC News berichtet, soll die betreffende Pädagogin, deren Namen nicht genannt wird, den Micro-Blogging-Dienst ausgiebig dafür genutzt haben, um ihrer Frustration über Unterrichtsverlauf und Schülerverhalten Kund zu tun. In an die 38 Posting-Updates pro Tag soll sie die Öffentlichkeit auf der Seite über aktuelle Probleme mit Schülern am Laufenden gehalten haben. Nach Entdeckung der einschlägigen Blog-Einträge im Internet hat die zuständige Behörde, das Argyll and Bute Council, nun eine umfassende Untersuchung des Falls angekündigt. Diese soll klären, ob die Lehrerin auf Twitter sensible Informationen zu einzelnen Schülern preisgegeben hat. Trifft dies zu, könnten der Betreffenden auch disziplinäre Maßnahmen drohen.

Verschwiegenheitspflicht

"Für die Lehrerschaft in Deutschland gilt die Dienstverschwiegenheitspflicht. Diese verbietet es ihnen, Detailkenntnisse über einzelne Schüler außerdienstlich verwenden zu dürfen", erklärt Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes. In diesem Zusammenhang seien aber natürlich auch die geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsbestimmungen zu beachten. "Ich lege größten Wert auf eine konsequente Umsetzung der entsprechenden Schutzregelungen. Lehrer können sich zwar untereinander zu Schülern austauschen, diese Informationen dürfen den dienstlichen Raum aber nicht verlassen. Wer gegen diesen Grundsatz verstößt, muss, je nach Schwere des Vergehens, auch mit disziplinären Konsequenzen rechnen", betont Kraus. Von einem Eintrag in die Personalakte des Betroffenen bis zu einer Geldstrafe sei dabei alles möglich. "Bislang ist ein solcher Fall in Deutschland allerdings noch nicht vorgekommen", merkt der DL-Präsident an.

Kein Social Networking während Unterrichtsszeiten

Von entscheidendem Interesse für die aktuell eingeleitete Untersuchung wird laut BBC-Bericht vor allem die Frage sein, wann die Mittelschullehrerin ihre Postings auf Twitter eingestellt hat. Von Seiten der zuständigen Behörde wird darauf verwiesen, dass die geltenden Regelungen für Schulen in Schottland eine generelle Sperrung von sozialen Netzwerken und entsprechenden Online-Diensten während der Unterrichtszeiten vorsehen. Da einige Blog-Einträge aber genau das nahe legen würden, müsse die Betroffene sich vermutlich über ihr Mobiltelefon auf der Webseite eingeloggt haben, so eine Sprecherin des Argyll and Bute Councils. Ausschlaggebend für mögliche Disziplinärmaßnahmen werde zudem die Frage sein, ob sich die Pädagogin in ihren Online-Beiträgen negativ über namentlich genannte Schüler geäußert hat. "Neagtiv-Postings sind hier sicherlich ein besonderes Problem. Der einzelne Schüler darf keinesfalls geoutet werden", stellt Kraus abschließend klar. (pte)