Wien - Der im Vorjahr eingerichteten Rechnungshofunterausschusses zur AUA sieht bei der Privatisierung der heimischen Fluglinie keine Verfehlungen von ÖIAG oder Regierung. Zu diesem Schluss kommt der nicht-öffentliche Ausschuss in seinem Endbericht, der allerdings nur noch mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen wurde. Die Oppositions-Vertreter haben den Ausschuss bereits vor einigen Wochen verlassen, nachdem die Regierungsparteien die Ladung ehemaliger Minister und die Vorlage bestimmter Gutachten verweigert hatten.

Grund für die Einrichtung des Unterausschusses waren Mutmaßungen, dass es im Verkaufsprozess zu einer Bevorzugung der Lufthansa gekommen sei und die Privatisierung schon viel früher hätte in die Wege geleitet werden sollen. Die Grüne Verkehrssprecherin Gabriela Moser bezeichnete den Endbericht am Montag als "Schönfärberei und einen Freibrief in jeder Hinsicht". FPÖ, BZÖ und Grüne wollen am 25. Juni im Rechnungshofausschuss daher auch jeweils eigene Berichte einbringen. Anfang Juli soll das Thema im Nationalrat diskutiert werden.

Im Endbericht heißt es, die Befragungen im Ausschuss - unter anderem von ÖIAG-Chef Peter Michaelis und dem ehemaligen AUA-Vorstandsvorsitzenden Alfred Ötsch - hätten gezeigt, dass die ÖIAG alles unternommen habe, den Interessenten und Bewerbern in diesem Privatisierungsverfahren möglichst viel an Informationen zukommen zu lassen. "Der Vorwurf einer angeblichen Ungleichbehandlung der Air France/KLM konnte nach den Befragungen der Auskunftspersonen nicht erhärtet werden". Auch sei das Verfahren von der ÖIAG "transparent, offen und entsprechend den Privatisierungsgrundsätzen der EU-Kommission abgewickelt" worden.

Rechtskonform

Der ÖIAG-Privatisierungsausschuss unter dem Vorsitz von Magna-Vorstand Sigfried Wolf habe nichts unversucht gelassen, auch die Air France-KLM als Bieter zu gewinnen, wird betont. Er hätte das Verfahren sogar neu eröffnet, wenn er "die ernsthafte Absicht und den klaren, eindeutigen Willen der Air France, die AUA erwerben zu wollen", gesehen hätte. Die Rechtskonformität des negativen Kaufpreises werde durch Gutachten bestätigt: Nach den Ausschreibungsbedingungen und Verfahrensregeln der ÖIAG sei es möglich und zulässig, dass ein Bieter sein Angebot von gewissen Gegenleistungen abhängig macht.

Zum umstrittenen Roland Berger-Gutachten zur AUA von April 2006 heißt es, es sei "fälschlicherweise der Eindruck entstanden", dieses hätte dringend eine Partnersuche empfohlen. Laut ÖIAG-Chef Peter Michaelis sei lediglich in einem kleinen Zusatzteil ("Optionen bezüglich Partnerschaften") - für den Fall der Erteilung eines Privatisierungsauftrags - auch der Frage nachgegangen worden, welche Partnerschaften sinnvoll bzw. geeignet und welche Kosten damit verbunden wären. Dieser Zusatzteil sei zwar dem Rechnungshof, nicht aber dem AUA-Vorstand zugeleitet worden.

Auf den Vorwurf eines zu späten Verkaufs geht der Bericht nicht ein, weil der Beginn des Untersuchungszeitraums auf Frühjahr 2008 beschränkt wurde. Allerdings heißt es in dem Bericht: Der Wunsch einer Regierung nach einer rot-weiss-roten Airline, die in gewisser Weise auch ein Teil der nationalen Identität ist, und das Bestreben, diese möglichst lange auf eigenständigem Kurs zu belassen, erscheint verständlich und ist auch legitim. Dazu seien die vielen Krisen der Luftfahrtbranche in den vergangenen Jahren gekommen - aufgelistet werden unter anderem der 11. September 2001, SARS, Vogelgrippe, Irak-Krieg, Treibstoffpreisentwicklung 2008, womit sich sich "kaum ein geeigneter Zeitpunkt für eine Privatisierung gefunden hätte". SPÖ-Rechnungshofsprecherin Christine Lapp sieht die Einleitung des Verkaufsprozesses der AUA im August daher als zeitgerecht. "Jetzt ginge das alles nicht mehr", sagte sie am Montag. (APA)