Der Österreichische Berufsverband der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter hat die Verurteilung der für den nach schweren Misshandlungen im November 2007 verstorbenen, minderjährigen Luca zuständigen Sozialarbeiterin "mit Betroffenheit und Erstaunen zur Kenntnis genommen", hieß es am Dienstag in einer Aussendung. In der Jugendwohlfahrt seien Mittel und Personal seit Jahren so knapp, dass intensive Prävention und ausreichende Betreuung und Begleitung von Risikofamilien nicht im notwendigen Ausmaß geleistet werden könnten.

Das Urteil bedeute, dass zukünftig die fachliche und rechtliche Absicherung in der konkreten Fallarbeit mehr Raum gewinnen werde, die Respektierung der emotionalen und persönlichen Situation von Klienten dafür ins Hintertreffen geraten könnten. Weder Gutachter noch Psychologen, Ärzte oder juristische Entscheidungsträger müssten die Verantwortung im gleichen Maße tragen wie die Sozialarbeit, sagte Maria Moritz, Vorsitzende des Verbandes.

Moritz hoffe, dass das geplante Kinder- und Jugendhilfegesetz in dieser Hinsicht deutlichere Akzente auf Verhinderung und Abwendung von Leid an Kindern setzen werde. Alle Kräfte in Österreich sollten daran mitwirken, dass Sozialarbeit fachgerecht ausgeübt werden kann und nicht zu einem Berufsstand gemacht wird, der auf Dauer "mit einem Fuß im Kriminal steht".

Mit zwei Schuldsprüchen hatte am Montag wie berichtet der Prozess gegen die Kindesmutter und die ehemalige Sozialarbeiterin am Innsbrucker Landesgericht geendet. Die 48-jährige frühere Mitarbeiterin der Jugendwohlfahrt Schwaz hatte der Richter zu einer bedingte Geldstrafe von 1.200 Euro wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt. Ab einem bestimmten Zeitpunkt hätte sie Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen müssen. (APA)