Wien - Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Dienstag das Vorhaben bekräftigt, die Gehälter und Pensionen von Politiker bis Ende 2010 einzufrieren. Die Abgeordneten stimmten einhellig einem entsprechenden Gesetzesantrag zu. Demnach sollen die Bezüge der Politiker, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen, erst wieder 2011 erhöht werden. Gleiches gilt für Politikerpensionen. Davon betroffen sind unter anderem aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrats, des Bundesrats und der Regierung sowie der Bundespräsident.
Der auf Basis eines gemeinsamen Antrags von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen gefasste Beschluss war notwendig geworden, weil es vergangene Woche bei der Abstimmung über einen inhaltlich identen Antrag des Budgetausschusses im Nationalrat zu einer kleinen Panne gekommen war. Um hundertprozentig auszuschließen, dass der VfGH das Gesetz wegen eines fehlerhaften Titels aufhebt, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, das parlamentarische Prozedere auf Basis des vorliegenden Gesetzesantrags zu wiederholen. Die Abstimmung im Plenum soll am Ende der Budgetberatungen am Freitag erfolgen. Die budgetwirksamen Einsparungen durch die "Nulllohnrunde" für Politiker werden mit zumindest 2,86 Millionen Euro jährlich beziffert.
Umsetzung des EU-Abgeordnetenstatuts
Vom Verfassungsausschuss abgelehnt wurde hingegen ein von den Grünen im Rahmen der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Umsetzung des EU-Abgeordnetenstatuts. Die Grünen drängen darauf, dass Österreich die neue Besoldungsregelung für Abgeordnete zum Europäischen Parlament rasch umsetzt und rechtzeitig vor Beginn der nächsten Wahlperiode des EU-Parlaments das Bundesbezügegesetz entsprechend novelliert. Vertreter der beiden Regierungsparteien betonten, eine Fünf-Parteien-Einigung anzustreben, und zeigten sich zuversichtlich, dass bis zur ersten Sitzung des neu gewählten EU- Parlaments im Juli ein entsprechender Gesetzesbeschluss vorliegen wird. Das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments sieht vor, dass künftig alle EU-Parlamentarier gleiche Bezüge erhalten, unabhängig aus welchem EU-Land sie sind. Allerdings können die jeweiligen Mitgliedstaaten für eine bestimmte Übergangsphase Ausnahmeregelungen vorsehen. (APA)