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Foto: Archiv

Die Wissenschaftlerin Patricia Akestar, Ph.D in International Copyright Law and the Challenges of Digital Technology an der Universität Cambridge sorgt mit ihrer empirischen Untersuchung "Technological accommodation of conflicts between freedom of expression and DRM: the first empirical assessment"" für einige Diskussionen. Akestar kommt zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von Digital Rights Management (DRM)-Systemen zahlreiche NutzerInnen geradewegs dazu zwingt, gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Die DVD am Multimediaplayer

Im Rahmen der empirischen Untersuchung, die über mehrere Jahre ging, führte Akestar zahlreiche Gespräche mit EndanwenderInnen, DozentInnen, VertreterInnen von Behörden, RechteinhaberInnen und HerstellerInnen von DRM-Software. Unter anderen zitiert die Rechtsprofessorin den Fall, dass ein/e NutzerIn einen Film von einer DVD auf einen portablen Mulitmedia-Player kopieren will, dies in vielen europäischen Ländern nur unter Umgehung geltener Rechte durchführen kann.

Menschen mit Handicap

Noch schlimmer würde es jedoch Menschen mit Handicap treffen, so Akester. Diese Gruppe, die ohnehin nur sehr schwer am öffentlichen Leben teilnehmen kann, wird durch den Einsatz von DRM in ihren Freiheiten und Möglichkeiten noch weiter eingeschränkt. Für blinde Menschen stellt ein eBook, das ein entsprechender eBook-Reader vorlesen kann, eine wesentliche Bereicherung dar, allerdings haben hier die Rechteinhaber bereits entsprechende Vorstöße unterbunden und restriktive DRM-Systeme hebeln diese Möglichkeit nahezu komplett aus.

Probleme im Bildungsbereich

Auch im Bildungsbereich würde das digitale Rechtemanagement eine große Einschränkung mit sich bringen. LehrerInnen und DozentInnen könnten daher auf legalem Weg nicht mehr ihre Rechte wahrnehmen, Inhalte für Bildungszwecke frei zu kopieren. Akester kommt zum Schluss, dass  DRM-Systeme unter enorm großem finanziellen Aufwand entwickelt würden, sich dann aber doch mit sehr billigen oder sogar kostenlosen Tools aushebeln lassen. So werden NutzerInnen, die eigentlich nur ihre normalen Nutzungsrechte wahrnehmen wollen, zu illegalen Handlungen gezwungen.(red)