Wien - Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Familienstaatssekretärin Christine Marek haben sich am Freitag auf eine Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuung geeinigt.
Die Einigung sieht vor, dass jugendliche Babysitter zwischen 16 und 21 Jahren mindestens 16 Stunden pädagogische Ausbildung nachweisen müssen, damit Eltern die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen können. "Eine 16-jährige Babysitterin braucht mehr Ausbildung für die Betreuung von Kleinkindern als eine Oma. Dies dient zum Schutz der Kinder und auch zum Schutz der Babysitter selbst", sagte Heinisch-Hosek in einer gemeinsamen Aussendung mit Marek.
Für die Staatssekretärin entspricht die Regelung "den Lebensrealitäten der Menschen. Wir haben keine Systemänderung vorgenommen, der niederschwellige Zugang zur Ausbildung von acht Stunden bleibt bestehen".
Die SPÖ hatte sich ursprünglich daran gestoßen, dass laut Marek-Entwurf ein Babysitter-Kurs von acht Stunden ausgereicht hätte, um die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen. Das wurde nun für Babysitter zwischen 16 und 21 Jahren auf mindestens 16 Stunden verdoppelt. (APA)