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Foto: AP/Stache

München - Hochschulstudenten müssen in Bayern weiterhin bis zu 500 Euro Studiengebühren pro Semester zahlen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine Klage von Studenten und weiteren Gebührengegnern ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Kläger wollten eine Abschaffung der Gebühren erreichen. Diese stellten keine unzumutbare Belastung für Studierende dar, erklärten die Richter jedoch.

Es gebe zinsgünstige Darlehen und Ausnahmeregelungen, darum sei auch die Chancengleichheit gewahrt. Zwar ergebe sich durch die Darlehenszinsen "eine zusätzliche und unter Umständen erhebliche finanzielle Belastung", erklärten die Richter, "gleichwohl errichtet sie keine unüberwindbare soziale Barriere, die befähigte Studierwillige aus einkommens- und vermögensschwächeren Bevölkerungskreisen aussondert". Die Möglichkeit für Studenten, an einer staatlichen Hochschule zu studieren, "begründet einen besonderen Vorteil, der es rechtfertigt, diese Personengruppe zur Tragung der Kosten dieser öffentlichen Leistung heranzuziehen", hieß es in der Urteilsbegründung. (APA/AP)