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Die Schutzzonen verstoßen nicht - wie oft behauptet - gegen die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Im Fall der Patientinnen seien die Grundrechte auf Schutz der Gesundheit, körperliche Integrität und auf Privatsphäre vorrangig. Dennoch sind die Betroffenen nach wie vor dem Psychoterror christlicher FanatikerInnen ausgesetzt, die mit einschlägigem Bildmaterial arbeiten, aber auch vor direkten Bedrohungen nicht zurückschrecken.
Wien - Anlässlich der Ermordung des prominenten Abtreibungsarztes George Tiller in den USA fordern österreichische MedizinerInnen erneut Schutzzonen rund um Abtreibungskliniken. "Religiöse Fanatiker stehen praktisch jeden Tag vor unserer Tür und üben Psychoterror auf die Patientinnen aus", erklärte Christian Fiala, Leiter des Gynmed-Ambulatoriums in Wien, am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. "Wir müssen Schritte setzen, bevor so etwas auch bei uns passiert."
Drohungen und Verfolgungen
Seit 1975 ist es Frauen in Österreich erlaubt, eine Schwangerschaft innerhalb von drei Monaten abzubrechen. Trotzdem seien Frauen, die sich zu diesem Schritt entschließen, bundesweit Übergriffen durch "religiöse Fanatiker" ausgesetzt, erzählt Fiala. Die AbtreibungsgegnerInnen würden sich den Patientinnen in den Weg stellen, sie als "Mörderinnen" bezeichnen, Autokennzeichen fotografieren und bis in die Straßenbahn verfolgen, um dann laut zu fragen: "Mama, warum hast du dein Kind umgebracht?"
Keine gesetzliche Handhabe
Auch das klinische Personal werde bedroht, er selbst habe auch schon Morddrohungen erhalten, sagte Fiala, der auch Tiller persönlich kannte. Obwohl das Landesgericht für Strafsachen in Wien schon 2003 in einem rechtskräftigen Urteil festgehalten habe, dass die AbtreibungsgegnerInnen Psychoterror und psychische Gewalt an Frauen ausüben, gebe es keine gesetzliche Handhabe, so Fiala.
Kein Verstoß gegen Versammlungsfreiheit
Er sowie andere ÄrztInnen fordern deshalb Schutzzonen im Umfang von etwa 150 Metern rund um die Ambulatorien. "Schutzzonen sind der Behörde bestens bekannt, etwa am Wiener Karlsplatz oder vor Schulen", erklärte dazu Anja Oberkofler, Vorsitzende des Vereins österreichischer Juristinnen. Die Schutzzonen würden nicht wie oft behauptet gegen die Versammlungs- und Meinungsfreiheit verstoßen, da "Grundrechte nicht die Ausübung anderer Grundrechte unverhältnismäßig einschränken dürfen", so Oberkofler. Im Fall der Patientinnen seien die Grundrechte auf Schutz der Gesundheit, körperliche Integrität und auf Privatsphäre vorrangig. Gesetzlich sei es möglich, die Schutzzonen im Sicherheitspolizeigesetz zu verankern, was die Möglichkeit auf Verwaltungsstrafen bieten würden. "Das ist nicht verfassungswidrig - die Politik versucht anscheinend, sich der Verantwortung zu entziehen und leistet damit Beihilfe zur Gesundheitsbeeinträchtigung."
Patientinnen für Verbot
Laut Fiala wirken sich die Übergriffe auf die Patientinnen sehr negativ aus, da sich diese in der "Krisensituation" eigentlich nicht wehren könnten. Aus einer Befragung des Gynmed-Ambulatoriums geht hervor, dass sich über 60 Prozent der Patientinnen von den AbtreibungsgegnerInnen zumindest "ein wenig" bedroht fühlten. Auf die Zahl der Abtreibungen haben die DemonstrantInnen aber keinen Einfluss, erklärte Fiala. Rund 96 Prozent der Betroffenen seien dafür, dass die Demonstrationen gesetzlich verboten werden.
Doppelmoral
Die AbtreibungsgegnerInnen haben Fiala zufolge meist einen religiösen Hintergrund, in Österreich sei vor allem die weltweit vernetzte Organisation "Human Life International" tätig. Die "Fanatiker" bekämen zum Teil auch Unterstützung aus der katholischen Kirche. "Wenn es nicht christliche, sondern muslimische Fundamentalisten wären, würde wahrscheinlich anders reagiert werden - das ist Doppelmoral", kritisiert der Arzt. Es sei falsch, zu warten, bis auch in Europa ÄrztInnen ermordet werden oder Frauen Schwangerschaften wieder selbst abbrechen, appelliert Fiala an die Politik. "Es muss etwas passieren. Alles, was fehlt, ist der politische Wille." (APA)