Bei Rücktritt von Asienreisen muss trotz der derzeit grassierenden atypischen Lungenentzündung SARS Storno gezahlt werden. Denn das Außenministerium hat keine explizite Warnung ausgesprochen und beruft sich dabei auf die WHO. Um sich mit der Infektion anzustecken, müsse man nämlich mit einem Erkrankten einen sehr engen Kontakt haben. Laut Außenministerium bestehe daher für Reisende keine ernste Bedrohung.

Ältere, Schwache und Schwangere sollten auf Reise verzichten

Allerdings wird auf der Homepage der Behörde älteren und schwachen Personen sowie Schwangeren empfohlen, auf nicht unbedingt notwendige Reisen bis auf weiteres zu verzichten. Sollte sich die Situation explosionsartig verschlimmern und das Außenministerium vor einer Reise in den südostasiatischen Raum warnen, fällt die Stornogebühr weg, sagte Rechtsexpertin Martha Marx vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). "Auch jene, die vor dieser Warnung von der Reise zurückgetreten sind und bereits Stornogebühr gezahlt haben, können diese gerichtlich geltend machen." Derzeit bestehe dafür aber keine Rechtsgrundlage.

Leitlinien

Das Außenministerium ersucht, sich bei Auslandsreisen grundsätzlich an folgende Leitlinien zu halten: Man sollte sich über das Zielland informieren (gültiges Reisedokument, Visum, Impfungen). Dann wäre es gut, eine Reiseversicherung abzuschließen. Für Notfälle ist es ratsam, wichtige Telefonnummern zu hinterlassen und den Reisepass zu kopieren.

In dringenden Fällen ist der Bereitschaftsdienst des Außenministeriums unter der Rufnummer + 43 - 01 / 531-15 4411 rund um die Uhr erreichbar. (APA)