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Washington - Mangels einer zweiten Irak-Resolution des UNO-Sicherheitsrates mit einem aktuellen Mandat für ein militärisches Vorgehen gegen den Irak stützt sich US-Präsident George W. Bush völkerrechtlich auf drei frühere Entschließungen der Vereinten Nationen. Dabei handelt es sich um folgende Beschlüsse des Sicherheitsrats.

- Resolution 678 vom 29. November 1990: Diese Grundlage für den Golfkrieg von 1991 ermächtigte die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen "alle notwendigen Mittel einzusetzen", um die Forderungen nach einem Abzug irakischer Truppen aus Kuwait umzusetzen und "internationalen Frieden und Sicherheit in der Region wiederherzustellen".

- Resolution 687 vom 3. April 1991: In dieser umfangreichen Entschließung wurden die Waffenstillstandsbedingungen zur Einstellung des Golfkriegs festgelegt. Diese Forderungen nach einem Verzicht auf alle Massenvernichtungswaffen und auf Raketen mit einer Reichweite von mehr als 150 Kilometern waren auch Grundlage der jüngsten UNO-Inspektionen. Bush erklärte zu den beiden Resolutionen von 1990/91: "Gemäß den Resolutionen 678 und 687, beide immer noch in Kraft, sind die Vereinigten Staaten und unsere Verbündeten ermächtigt, Gewalt einzusetzen, um den Irak von Massenvernichtungswaffen zu befreien."

- Resolution 1441 vom 8. November 2002: Der irakische Staatschef Saddam Hussein wird eindringlich zur Abrüstung aufgefordert und bei Verstößen gegen die Resolution mit "ernsten Konsequenzen" bedroht. Die US-Regierung ist der Auffassung, dass die Forderungen dieser Resolution nicht erfüllt wurden, und betrachtet sich damit als ermächtigt, die angedrohten Konsequenzen in die Tat umzusetzen. (APA/AP)