Wien - Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet in seiner Montagausgabe, dass Triathlon-Olympiasiegerin Kate Allen 2004 in Athen nach dem Wettkampf eine Disqualifikation drohte, die "in letzter Minute unter nicht gänzlich geklärten Umständen abgewendet" worden sei. Allen soll Asthmamedikamente ohne Ausnahmegenehmigung eingenommen haben.

"Allen hatte bei ihrem Olympiasieg 2004 in Athen verbotene Doping-Substanzen im Körper", schreibt "profil". Allens Ehemann und Manager Marcel Diechtler konterte: "Wir hatten eine Ausnahmegenehmigung, wie sich herausstelle aber nicht ganz nach IOC-Norm. Deshalb wollte das IOC einen Lungen-Provokationstest mit einer anderen Substanz, den haben wir nachgeholt. Er war deutlich positiv." Was in diesem Fall hieße, dass Allens schweres Asthmaleiden eindeutig nachgewiesen wurde. Ein Dopingtest nach dem Wettkampf am 25. August 2004 sei ebenfalls negativ ausgefallen. Das IOC habe die Sachlage dann anerkannt.

"Der damalige Asthmatest hat eindeutig belegt, dass ich besagte Medikamente nehmen muss, die entsprechende Ausnahmegenehmigung des internationalen Verbandes ITU sowie der NADA liegt damals wie heute vor", meinte Allen selbst. Die 39-Jährige wird, wie bereits vergangenes Jahres bekanntgegeben, ihre Karriere mit der aktuellen Saison beenden. Besagte Medikamente nehme sie immer noch. Allen: "Der 2004 begangene Formalfehler - lediglich die ITU den Österreichischen Triathtonverband, sowie das ÖADC (das damalige Österreichische Anti Doping Comitè, heute NADA, Anm.), nicht aber das IOC von der Einnahme der Asthma-Medikamente in Kenntnis gesetzt zu haben, ist ebenso Fakt, wie der negative Dopingbefund. Der Vorwurf gedopt zu haben, ist imageschädigend und in keiner Weise nachvollziehbar."

"Unhaltbare Vorwürfe"

Der Österreichische Triathlonverband (ÖTRV) hat am Samstag auf seiner Website zu den "unhaltbaren Vorwürfen" Stellung gezogen. "Es bleibt festzuhalten, dass Kate Allen im besten Wissen und Gewissen mit einer für sie gültigen Ausnahmegenehmigung nach Athen angereist ist. In Folge dessen, dass alle Ausnahmegenehmigungen von Athleten während der Olympischen Spiele nochmals gesondert durch das IOC bestätigt sein müssen, erscheint hier ein Formalfehler nun auf Kosten des zweifelsfreien Leumundes der Athletin zum Tragen zu kommen", hieß es in der von Präsident Walter Zettinig und Generalsekretär Herwig Graber gezeichneten Stellungnahme.  Allen würde nun als Täterin dargestellt, dabei sei sie Opfer eines Formalfehlers, der aus heutiger Sicht keinesfalls willkürlich, sondern vielmehr im Zuge der differierenden Regelauslegung bei und zwischen Olympischen Spielen passiert sei. Man habe auch den Internationalen Triathlonverband zu einer Stellungnahme aufgefordert, um die damaligen Abläufe noch einmal klarzulegen.

Grabner: "Kate hat definitiv keinen Fehler gemacht und sich nichts zuschulden lassen kommen."  (red/APA)