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Der am Wochenende in Mailand präsentierte Uniform-Entwurf der MS-Bürgerwehr.

Foto: epa/PAOLO GERACE

Rom  - Die italienische Regierung will strenge Regeln für die Bürgerwehren erlassen, die von jetzt an in den italienischen Gemeinden zur Sicherheit der Bewohner agieren dürfen. Das italienische Parlament hat kürzlich ein umstrittenes Sicherheitsdekret verabschiedet, das Bürgerwehren legalisiert. Die neuen Regeln werden bei den Bürgerwehren Symbole und Namen verbieten, die auf politische Gruppierungen hinweisen könnten. Nur Freiwillige dürfen sich den Bürgerwehren anschließen. Sie dürfen weder Militäruniformen tragen noch in Fahrzeugen patrouillieren. Sie müssen unbewaffnet sein und dürfen keine Fesseln, Handschellen, oder Sprays zur Selbstverteidigung benutzen, ging aus Kreisen des Innenministeriums hervor.

Der Ruf nach strengen Regeln für die Bürgerwehren ist lauter geworden, nachdem die Justizbehörden in Mailand und Turin Ermittlungen gegen eine Bürgerwehr mit Verbindungen zur neofaschistischen Gruppierung MSI aufgenommen haben. Die Freiwilligen, die sich an der Bürgerwehr beteiligen, tragen eine Uniform mit faschistischen Symbolen, wie den einem  Adler und einer schwarze Sonne, das Symbol einer Sekte, die in der SS entstanden war. Die Justiz ermittelt wegen Verherrlichung des Faschismus. Die neofaschistische Bürgerwehr besteht Eigenangaben zufolge aus 2.500 Mitgliedern in verschiedenen italienischen Städten. Sie ist um die neu gegründete MSI des rechtsextremen Politikers Gaetano Saya entstanden.

Keine Vorbestraften

Das Innenministerium will jegliche Form von Selbstjustiz verhindern und gleichzeitig dafür sorgen, dass sich keine Vorbestraften in den Bürgerwehren befinden. Ein Register der Freiwilligen wird in der Präfektur jeder Provinzhauptstadt aufliegen. Hauptsächlich will man Ex-Polizisten und Ex-Soldaten aufnehmen. Sie sollen an einem Schild erkennbar sein. Die Bürgerwehren, die genau melden müssen, wo und in welchen Stunden sie in ihrer Gemeinde zum Einsatz kommen, dürfen lediglich der Polizei Unregelmäßigkeiten melden. Bei einem Delikt "in flagranti" dürfen sie jedoch im Einklang mit Artikel 383 des Strafgesetzbuches den Täter fassen und festhalten, bis die Polizei eingreift. Noch unklar ist, ob die Kommunen private Bürgerwehren finanzieren dürfen.

Die Gewerkschaft der italienischen Polizei zeigte sich wegen der Bürgerwehren besorgt. "Die Gefahr ist, dass spontane Milizen ohne jegliche Kontrollen entstehen", sagte ein Polizeisprecher. Innenminister Roberto Maroni verteidigte die Bürgerwehren. Ihre Einführung bedeute keineswegs ein Abgehen vom Rechtsstaat. "Wir wollen, dass die Bürger sich für die Sicherheit in ihren Gemeinden engagieren können", so der Minister.  (APA)