Derzeit wird in Wirtschafts- und Finanzministerium darüber nachgedacht, wohin die Reise für die Finanzdienstleistungsassistenten gehen soll.

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Ein Beruf in der Krise - und das im doppelten Sinn: Um die Zukunft der Finanzdienstleister wird gerade heftig diskutiert.

Der entsprechende Fachverband in der Wirtschaftskammer hat derzeit rund 14.200 Mitglieder. Gegründet im April 2000 mit 5.000 Mitgliedern, wuchs deren Anzahl rasch auf bis zu 15.000 an, seit 2007 gibt es wieder mehr Ab- als Zugänge. Rund ein Viertel wurde und wird allerdings vom Verband als "inaktiv" ausgewiesen.

Verschiebung im Verband

Innerhalb des Verbands wird unterschieden zwischen dem "freien Gewerbe" eines Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) und jenem des "Gewerblichen Vermögensberaters". Seit Inkrafttreten des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) 1994 können Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen zur Erbringung bestimmter Wertpapierdienstleistungen "Finanzdienstleistungsassistenten" beschäftigen. 2007 wurde in einer Novelle des WAG der Begriff des "vertraglich gebundenen Vermittlers" (vgV) eingeführt. Während Letztgenannter über die Gewerbeberechtigung des gewerblichen Vermögensberaters verfügen muss, braucht der FDLA keinerlei Befähigungsnachweis zu erbringen. Es gelten bei ihm vielmehr die allgemeinen Gewerbezugangsvoraussetzungen wie Volljährigkeit, keine gerichtliche Verurteilung und kein Insolvenzverfahren.

Eine in dieser Woche vom Fachverband veröffentlichte Mitgliederstatistik macht eine Verschiebung der Mehrheiten deutlich: Zählten sich Ende 2007 noch wesentlich mehr Mitglieder zu den FDLA, so gab es im 1. Quartal 2009 schon einen leichten Überhang der "Gewerblichen". Diese legten um 6,5 Prozent auf derzeit rund 6.700 zu, während die Zahl der FDLA um 14,4 Prozent zurückging. "Wie sich damit zeigt, setzen Finanzdienstleister verstärkt auf umfassende Beratung und Qualifikation", kommentierte dies Fachverbands-Obmann Wolfgang K. Göltl.

Ausbildung im Fokus

Beim Fachverband weist man darauf hin, dass ein Teil der FDLA ihre Tätigkeit ohnehin mit der Konzession eines gewerblichen Vermögensberaters oder eines Versicherungsvermittlers ausübe, und dass die Firmen, für die sie ihre Dienstleistungen erbringen, der Aufsicht und Kontrolle der FMA unterliegen. Nach diversen Aufregungen und Anleger-Skandalen der letzten Zeit zog der Berufsstand aber vermehrte Aufmerksamkeit auf sich. Die Parlamentsfraktion der Grünen forderte etwa im vergangenen November in mehreren parlamentarischen Anfragen, das Hohe Haus möge das Gewerbe des Finanzdienstleistungsassistenten schleunigst reformieren oder überhaupt gleich abschaffen.

Im Dezember 2008 unterstützten dann alle fünf Parlamentsparteien einen Entschließungsantrag für eine Reform der Anlageberatungsberufe. Die Abgeordneten forderten damals, insbesondere das Berufsbild des "Finanzdienstleistungsassistenten" zu prüfen.

Die Ausbildung des Nachwuchses nahm die Wirtschaftskammer bisher selbst in die Hand: 1996 nahm die WKÖ-"Fachakademie für Finanzdienstleister" (FAF) ihren Betrieb auf. Hier werden in einem Diplomlehrgang alle für die Finanzberatung wesentlichen Themenschwerpunkte gelehrt. Vor drei Jahren wurde außerdem der Lehrberuf "Finanzdienstleistungskaufmann/-kauffrau" geschaffen, der die Auszubildenden in dreijähriger (mit Matura zweijähriger) Lehrzeit an die Anforderungen der Branche heranführen soll.

Verpflichtende Prüfungen

Auf die anhaltende Kritik an den Finanzdienstleistern reagierte der Fachverband zu Jahresbeginn und stellte ein 5-Punkte-Programm "zur nachhaltigen Sicherung der Beratungsqualität" vor. Wichtigster Punkt darin ist, dass das freie Gewerbe des FDLA in ein reglementiertes Gewerbe mit verpflichtender Befähigungsprüfung umgewandelt werden soll. Für die Prüfungen der derzeit aktiven Berater soll es eine Übergangsfrist von zwei Jahren geben, so der zweite Punkt.

Die weiteren Vorschläge: Eine "Haftungsklarstellung", dass Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleister "nur für fehlerhafte Anlageberatung haften - nicht jedoch für falsche Informationen, die ihnen von anderen konzessionierten Unternehmen gegeben wurden." Punkt 4 sieht ein Verbot der Wertpapier-Emittenten vor, Aufträge von nicht konzessionierten Unternehmen für Dritte anzunehmen. "Wenn ein Emittent sich diesem Verbot widersetzt, dann soll der Emittent haften." Und der letzte Punkt betrifft die "Forcierung von finanzieller Allgemeinbildung in Schulen und in der Erwachsenenbildung (Financial Education)".

Die FMA will außerdem durchsetzen, dass die Finanzdienstleister fix an eine Firma gebunden sind. Die Branche sieht wiederum gerade in der Unabhängigkeit der Berater von allen Anbietern - bzw. einer Art von Äquidistanz zu ihnen - ihre große Stärke. "Die Spezialisten arbeiten unabhängig von Banken und Versicherungen und können so rasch auf Veränderungen am Markt reagieren, um für jedes Veranlagungs-, Finanzierungs-, Spar- oder Vorsorgeziel das beste Paket zu schnüren", erklärt dies der niederösterreichische Fachgruppen-Obmann Walter Eberl.

Gesetzesentwurf im Herbst

Derzeit wird in Wirtschafts- und Finanzministerium darüber nachgedacht, was aus dem Berufsstand werden soll. Ein Gesetzesentwurf soll im Herbst ins Parlament eingebracht werden. Aus dem Finanzministerium hieß es dazu bisher nur vage, man wolle im Gesetzesentwurf "mehr Augenmerk auf die Qualität der Berater" legen.

In Sachen Imagepflege wurde der Verband kürzlich aber auch selbst aktiv: Die Fachgruppe Niederösterreich, wo es mehr als 3.000 Finanzdienstleister gibt, legte einen neuen Folder auf, der die Konsumenten über den Aufgabenbereich der gewerblichen Vermögensberater aufklären und die "wichtigsten Schritte zur Finanzberatung" zeigen soll. Ergänzend dazu gibt es als Broschüre ein Glossar der gängigen Finanz-Begriffe, das diese dem Konsumenten verständlich erläutern soll. (map, derStandard.at, 18.6.2009)