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Arzt und Krankenhausträger müssen für die Kosten der Delfin-Therapie aufkommen

Foto: AP/Martin Meissner

Wien - Nachdem ein heute bereits zwölfjähriger Bub aufgrund fehlerhafter Geburtshilfe bei der Entbindung eine schwere Behinderung davongetragen hat, müssen Krankenhaus und der verantwortliche Wiener Gynäkologe nun auch für eine Alternativtherapie - in diesem Fall eine Delfin-Therapie in Key Largo im US-Bundesstaat Florida - bezahlen. Über ein diesbezügliches OGH-Urteil berichtete "Die Presse" am Montag.

Von Schulmedizin nicht anerkannte Behandlung

Dass sich Arzt und Krankenhausträger in dem Fall grob fahrlässig verhalten und dadurch zu dem Schicksal des nunmehr schwerst behinderten Kindes beigetragen hatten, war bereits zuvor per Urteil festgehalten worden. Um ihrem Kind eine potenziell optimale Therapie zu gewährleisten, brachten es die Eltern auch nach Florida zur Delfin-Therapie. Nun ging es um die Bezahlung von Kosten in der Höhe von rund 628.000 Euro. Der OGH entschied für die Eltern, auch wenn es sich um eine schulmedizinisch derzeit nicht anerkannte Behandlungsform handle.

Sichtbare Erfolge

In dem Prozess war laut dem OGH belegt worden, dass gerade durch diese Behandlung ein Erfolg eingetreten sei. Der Begriff einer alternativen Therapie sage nichts über die Effektivität aus. Bei seinem ersten Aufenthalt in Key Largo lernte der Bub greifen und vor allem auch loslassen. Von einer zweiten Florida-Reise kehrte er mit einer verbesserten Rumpfmotorik zurück, die nicht nur ihm selbst beim Sitzen hilft, sondern auch seinen Helfern, wenn sie ihn aufheben. (APA)