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Hat nach dem Ersturteil, das Grieb freigesprochen hat, eine Privatklage gegen die öffentliche Titulierung "Berufsschwuchtel" angestrengt - und recht bekommen: Gerry Keszler.

Foto: APA/Schlager

Wien - Die auf Life Ball-Organisator Gery Keszler gemünzte Bezeichnung "Berufsschwuchtel" ist doch eine Beleidigung und führt zu einer strafrechtlichen Verurteilung. Diese Erfahrung machte Dimitrij Grieb, persönlicher Mitarbeiter des freiheitlichen EU-Abgeordneten Andreas Mölzer und Chef vom Dienst der von diesem herausgegebenen Wochenzeitung "Zur Zeit", am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht. 

Wochenblatt muss Urteil veröffentlichen

Er hatte Keszler in einem im Juli 2007 erschienenen Kommentar so genannt. Grieb wurde dafür im zweiten Anlauf im Sinne des § 115 Strafgesetzbuch (StGB), der für eine öffentliche Beschimpfung oder Verspottung bis zu drei Monate Haft vorsieht, zu einer bedingten Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Das Wochenblatt wiederum muss eine medienrechtliche Entschädigung in der Höhe von 4.000 Euro bezahlen. Außerdem hat das schriftliche Urteil veröffentlicht zu werden. Der Rechtsvertreter des Blatts erbat Bedenkzeit, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig. 

Privatklage nach Freispruch

Das nunmehrige Urteil kommt einer späten Genugtuung für Gery Keszler gleich, der gegen Grieb Privatanklage erhoben hatte. Im ersten Rechtsgang wurde Grieb freigesprochen, weil sich die damalige Richterin auf den Standpunkt stellte, die inkriminierte Wortwahl wäre vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Keszler bekämpfte diesen Freispruch, "weil ich dieses Urteil als Fehlurteil empfunden habe. Es war ein Freibrief für jeden, mich auf der Straße als 'Berufsschwuchtel' zu beschimpfen", wie er nun im Grauen Haus darlegte. 

"Eindeutig abwertend"

Tatsächlich hatte das Wiener Oberlandesgericht (OLG) Keszlers Rechtsmittel Folge geleistet und dem Ersturteil Feststellungsmängel bescheinigt. Eine neue Verhandlung wurde anberaumt, an deren Ende Richterin Karin Burtscher jetzt feststellte: "'Schwuchtel' ist eindeutig ein Schimpfwort und einfach abwertend gemeint. Die Verbindung mit 'Beruf' macht's nicht besser, sondern schlimmer." Das Beweisverfahren habe "nicht einmal im Ansatz ergeben, dass man Herrn Keszler so nennen darf". Dieser vermarkte ja nicht seine eigene Homosexualität. 

"Schwuler Lebensstil propagiert"

Der Beklagte hatte damit argumentiert, Keszler trage als Organisator des Life Balls "ständig seine sexuelle Orientierung nach außen". "Der Life Ball wird, das trau ich mich wetten, in der Öffentlichkeit nicht primär als Charity-Event wahrgenommen, sondern dass da ein schwuler Lebensstil propagiert wird, wo irgendwelche Drag-Queens und Transvestiten durchs Rathaus wackeln und sich Männer bewusst abschmusen", gab Grieb zu Protokoll. Weiters gab er zu bedenken, "Schwuchtel" wäre "im Szenejargon üblich untereinander. Warum darf ich das nicht verwenden?" Keszler bot umgehend 150 ZeugInnen an, die - wie er meinte - diese Bezeichnung ebenso als Beleidigung empfinden würden wie er selbst: "Ich war sehr, sehr gekränkt."

Lunacek erfreut über Urteil

Positiv reagierte Ulrike Lunacek, Nationalratsabgeordnete der Grünen, auf das Urteil: "Ich bin erfreut, dass homophobe Aussagen vor Gericht keine Legitimität haben", so Lunacek. Das Urteil sende ein klares Signal an all jene, die sich immer wieder mit schwulen- und lesbenfeindlichen Aussagen in den Vordergrund spielen, dass dies nicht akzeptiert wird. (APA/red)